Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben, Ausbildung und Pflichten im Betrieb

Erste Hilfe im Betrieb

Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben, Ausbildung und Pflichten im Betrieb

DGUV-Vorgaben verständlich erklärt –
mit Blick darauf, wie Erste Hilfe im Betriebsalltag tatsächlich funktioniert.

Ersthelfer im Betrieb sorgen dafür, dass bei Unfällen und medizinischen Notfällen im Unternehmen schnell Erste Hilfe geleistet wird. Sie übernehmen die Erstversorgung, bis bei Bedarf der Rettungsdienst eintrifft.

Damit das funktioniert, müssen Unternehmen ausreichend viele Ersthelfer ausbilden lassen, ihre regelmäßige Fortbildung sicherstellen und die Erste Hilfe im Betrieb organisatorisch verankern.

In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Aufgaben betriebliche Ersthelfer übernehmen, wie ihre Ausbildung geregelt ist und welche gesetzlichen Vorgaben Unternehmen beachten müssen.

Betriebliche Ersthelfer sind ein wichtiger Teil der Ersten-Hilfe-Organisation

Ein Arbeitsunfall oder medizinischer Notfall kann jederzeit auftreten. In den ersten Minuten kommt es darauf an, die Situation zu erkennen und die notwendigen Maßnahmen einzuleiten.

Genau hier übernehmen betriebliche Ersthelfer eine wichtige Aufgabe. Sie leisten Erste Hilfe, kümmern sich um verletzte oder erkrankte Personen und überbrücken die Zeit bis zum Eintreffen weiterer Hilfe.

Damit tragen sie wesentlich dazu bei, dass Beschäftigte im Notfall schnell versorgt werden.

Gesetzliche Grundlagen für Ersthelfer im Betrieb

In Deutschland regeln das Arbeitsschutzgesetz und die DGUV Vorschriften die Organisation der Ersten Hilfe am Arbeitsplatz.

Gemäß § 24 der DGUV Vorschrift 1 ist die Unternehmerin oder der Unternehmer dafür verantwortlich, die Erste Hilfe im Betrieb sicherzustellen. Diese Aufgabe kann auf nachgeordnete Führungskräfte oder andere Vorgesetzte übertragen werden.

Außerdem müssen die notwendigen Mittel, Einrichtungen und Gerätschaften für die Erste Hilfe vorhanden sein.

Zum organisatorischen Arbeitsschutz gehört auch, dass ausreichend viele und entsprechend ausgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Wie viele Ersthelfer benötigt werden, richtet sich nach der Anzahl der anwesenden Versicherten und der Art des Betriebs.

Anzahl der Ersthelfer im Betrieb

Die erforderliche Anzahl der Ersthelfer richtet sich nach § 26 der DGUV Vorschrift 1.

Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens ein Ersthelfer vorhanden sein.

Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten folgende Vorgaben:

  • In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen 5 % der anwesenden Versicherten als Ersthelfer zur Verfügung stehen.
  • In sonstigen Betrieben sind es 10 % der anwesenden Versicherten.
  • In Kindertageseinrichtungen ist ein Ersthelfer je Kindergruppe erforderlich.
  • In Hochschulen sollen 10 % der Beschäftigten als Ersthelfer ausgebildet sein.

Entscheidend ist dabei die tatsächliche Anwesenheit. Schichtarbeit, Urlaub, Krankheit oder Tätigkeiten an unterschiedlichen Standorten müssen deshalb bei der Planung berücksichtigt werden.

Aus der Praxis: Entscheidend ist nicht nur die Zahl

In der Praxis erlebe ich immer wieder, dass Unternehmen zwar ausreichend Ersthelfer ausgebildet haben, diese im Arbeitsalltag aber nicht immer dort verfügbar sind, wo sie gebraucht werden.

Urlaub, Krankheit, Schichtdienst, Außendienst oder Homeoffice können dazu führen, dass die erforderliche Zahl auf dem Papier erfüllt ist, im entscheidenden Moment aber nicht genügend Ersthelfer vor Ort sind.

Deshalb sollte die Planung nicht nur danach erfolgen, wie viele Personen ausgebildet wurden, sondern auch danach, wann und wo sie tatsächlich anwesend sind.

Gerade bei mehreren Standorten, Schichtarbeit oder wechselnden Teams ist eine vorausschauende Planung der Ersthelfer-Struktur entscheidend.

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Aufgaben der betrieblichen Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfer übernehmen im Notfall die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen.

Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:

  • Sachgerechtes Verhalten bei Unfällen: Die Situation erfassen, den Überblick behalten und die notwendigen Maßnahmen einleiten.
  • Lebensrettende Sofortmaßnahmen: Dazu gehören beispielsweise die Herz-Lungen-Wiederbelebung und weitere Maßnahmen bei akuten lebensbedrohlichen Situationen.
  • Versorgung von Verletzungen: Ersthelfer versorgen unter anderem Wunden, Blutungen oder Verletzungen des Bewegungsapparates.
  • Hilfe bei akuten Erkrankungen: Auch bei plötzlich auftretenden gesundheitlichen Problemen wie Atemnot, allergischen Reaktionen, Schlaganfall oder Herzinfarkt leisten sie Erste Hilfe.
  • Betreuung betroffener Personen: Verletzte oder erkrankte Personen werden bis zur weiteren Versorgung begleitet und betreut.

Betriebliche Ersthelfer ersetzen nicht den Rettungsdienst. Ihre Aufgabe besteht darin, unmittelbar zu handeln und die Zeit bis zum Eintreffen professioneller Hilfe zu überbrücken.

Was im Notfall wirklich hilft

Ein Erste-Hilfe-Kurs vermittelt die notwendigen Maßnahmen. Im tatsächlichen Notfall kommt aber noch etwas anderes hinzu: Menschen müssen erkennen, dass sie jetzt handeln sollen.

Aus meiner Erfahrung im Rettungsdienst und in der Ausbildung zeigt sich immer wieder, dass klare Abläufe dabei helfen. Wer weiß, wo sich das Erste-Hilfe-Material befindet, wie der Notruf organisiert wird und wer welche Aufgabe übernimmt, kann schneller reagieren.

Deshalb gehört für mich zu einer guten Erste-Hilfe-Organisation nicht nur die Ausbildung einzelner Mitarbeitender, sondern auch die Frage, ob die Abläufe im Betrieb so gestaltet sind, dass Erste Hilfe im Ernstfall tatsächlich funktioniert.

Ausbildung zum betrieblichen Ersthelfer

Betriebliche Ersthelfer müssen gemäß § 26 Abs. 2 der DGUV Vorschrift 1 von ermächtigten Stellen aus- und fortgebildet werden.

Die Ausbildungsstellen müssen die Anforderungen des DGUV Grundsatzes 304-001 „Ermächtigung von Stellen für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe“ erfüllen.

Um als Ersthelfer oder Ersthelferin im Betrieb eingesetzt werden zu können, besuchen Mitarbeitende eine Ausbildung in Erster Hilfe.

Die Ausbildung umfasst 9 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten.

Dabei lernen die Teilnehmenden, Notfallsituationen zu erkennen und die erforderlichen Erste-Hilfe-Maßnahmen sicher anzuwenden.

Inhalte der Erste-Hilfe-Ausbildung

Zu den Ausbildungsinhalten gehören unter anderem:

  • Herz-Lungen-Wiederbelebung: Herzdruckmassage und Beatmung bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand
  • Einsatz eines AED: Anwendung eines automatisierten externen Defibrillators
  • Stabile Seitenlage: Versorgung einer bewusstlosen Person mit vorhandener Atmung
  • Wundversorgung und Blutstillung: Versorgung von Verletzungen und starken Blutungen
  • Knochenbrüche: Versorgung und Ruhigstellung verletzter Körperteile
  • Atemnot und allergische Reaktionen: Erkennen der Situation und Einleiten der notwendigen Maßnahmen
  • Schlaganfall und Herzinfarkt: Frühes Erkennen und richtige Erste Hilfe
  • Vergiftungen und Verbrennungen: Maßnahmen bei entsprechenden Notfällen
  • Psychische Erste Hilfe: Unterstützung von Menschen in Schock- und Belastungssituationen

Damit erhalten betriebliche Ersthelfer das Wissen und die praktische Handlungssicherheit, die sie für ihre Aufgabe im Unternehmen benötigen.

Fortbildung betrieblicher Ersthelfer

Die Ausbildung allein reicht nicht dauerhaft aus.

Betriebliche Ersthelfer sind verpflichtet, ihre Kenntnisse alle zwei Jahre in einer Fortbildung aufzufrischen. Dadurch werden vorhandene Kenntnisse gefestigt, praktische Maßnahmen erneut trainiert und aktuelle Inhalte wiederholt.

Die regelmäßige Fortbildung stellt sicher, dass Ersthelfer auch nach längerer Zeit handlungssicher bleiben und ihre Aufgabe im Betrieb weiterhin übernehmen können.

Als ermächtigte Stelle bieten wir sowohl offene Kurse als auch Schulungen direkt im Unternehmen an.

Kosten der Erste-Hilfe-Ausbildung

Die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer werden in der Regel von den zuständigen Unfallversicherungsträgern übernommen.

Das Unternehmen übernimmt die Entgeltfortzahlung und die Fahrtkosten der teilnehmenden Mitarbeitenden.

Als ermächtigte Ausbildungsstelle unterstützen wir Unternehmen auch bei der organisatorischen Abwicklung. Die Abrechnung der Lehrgangskosten erfolgt direkt mit der zuständigen Berufsgenossenschaft.

Organisation und Dokumentation der Ersthelfer im Unternehmen

Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation endet nicht mit der Teilnahmebescheinigung.

Unternehmen müssen sicherstellen, dass ausreichend ausgebildete Ersthelfer tatsächlich zur Verfügung stehen. Dabei müssen auch Urlaub, Krankheit, Schichtarbeit und unterschiedliche Arbeitsbereiche berücksichtigt werden.

Ebenso wichtig ist eine nachvollziehbare Dokumentation der Aus- und Fortbildungen. Dadurch können Fortbildungsfristen rechtzeitig erkannt und geplant werden.

Die Ersthelfer sollten namentlich und mit Durchwahlnummer auf den Erste-Hilfe-Plakaten und an den Verbandkästen vermerkt sein. So ist für Beschäftigte unmittelbar erkennbar, an wen sie sich im Notfall wenden können.

Zusätzlich ist vorgesehen, dass die Ersthelfer offiziell ernannt werden. Dadurch wird ihre Funktion im Unternehmen eindeutig festgelegt und für die Beschäftigten transparent gemacht.

Ausgebildet ist nicht automatisch verfügbar

Für die betriebliche Planung zählt nicht nur, wie viele Teilnahmebescheinigungen vorhanden sind.

Entscheidend ist, ob die Ersthelfer im tatsächlichen Arbeitsalltag erreichbar und einsatzbereit sind. Gerade bei Schichtdienst, Homeoffice, Urlaub, Krankheit oder mehreren Standorten kann die reale Verfügbarkeit von der Gesamtzahl der ausgebildeten Personen deutlich abweichen.

Deshalb sollte regelmäßig geprüft werden:

  • Welche Ersthelfer sind zu welcher Zeit anwesend?
  • Sind alle Arbeitsbereiche und Schichten abgedeckt?
  • Sind die Ersthelfer für die Beschäftigten schnell erreichbar?
  • Sind Fortbildungsfristen aktuell?
  • Ist klar, wer bei einem Notfall welche Aufgabe übernimmt?

Eine gute Erste-Hilfe-Organisation macht diese Punkte nicht erst im Notfall sichtbar, sondern klärt sie vorher.

Ersthelfer im Betrieb sinnvoll organisieren

Eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation besteht aus mehreren Bausteinen:

  • ausreichend vielen ausgebildeten Ersthelfern
  • regelmäßigen Fortbildungen
  • klarer Erreichbarkeit der Ersthelfer
  • geeigneten Erste-Hilfe-Materialien
  • funktionierenden Meldewegen
  • einer nachvollziehbaren Dokumentation
  • einer Planung, die Urlaub, Krankheit und Schichtarbeit berücksichtigt

Diese Punkte sollten nicht getrennt voneinander betrachtet werden.

Erste Hilfe funktioniert im Betrieb dann gut, wenn Menschen, Material und Abläufe zusammenpassen.

Fazit: Betriebliche Ersthelfer schaffen Handlungssicherheit

Betriebliche Ersthelfer sind ein zentraler Bestandteil der Ersten-Hilfe-Organisation im Unternehmen.

Sie übernehmen bei Unfällen und medizinischen Notfällen die Erstversorgung, bis weitere Hilfe eintrifft. Grundlage dafür sind eine qualifizierte Ausbildung, regelmäßige Fortbildungen und eine Organisation, die sicherstellt, dass Ersthelfer im Bedarfsfall tatsächlich verfügbar sind.

Für Unternehmen bedeutet das: Ersthelfer nicht nur ausbilden lassen, sondern ihre Verfügbarkeit, Fortbildungsfristen und Einbindung in die betriebliche Erste-Hilfe-Organisation dauerhaft im Blick behalten.

So entsteht eine Struktur, in der im Notfall klar ist, wer handelt, was zu tun ist und wie schnell Hilfe organisiert wird.

Weiterführende Informationen

→ Ersthelfer-Bedarf berechnen
→ Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer
→ Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
→ Ersthelfer bei Schichtarbeit und Homeoffice planen
→ Erste-Hilfe-Material im Betrieb
→ Verbandbuch richtig führen


Wie gut funktioniert die Ersthelfer-Organisation in Ihrem Betrieb?
Welche Erfahrungen haben Sie mit Ausbildung, Fortbildung oder der Verfügbarkeit von Ersthelfer:innen gemacht?

Ich freue mich auf Ihre Erfahrungen und Fragen in den Kommentaren.

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