Ein medizinischer Notfall am Arbeitsplatz – und niemand weiß, was zu tun ist? Damit das nicht passiert, ist gesetzlich geregelt, wie viele Ersthelfer im Betrieb zur Verfügung stehen müssen. In bestimmten Fällen wird sogar ein Betriebssanitäter erforderlich. Doch wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen wirklich – und ab wann ist ein Betriebssanitäter Pflicht? Genau das klären wir in diesem Beitrag – inklusive praktischer Hilfe durch unseren kostenlosen Ersthelfer-Rechner.
Inhalte des Artikels
Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?
Die Zahl der betrieblichen Ersthelfer:innen ist klar geregelt und hängt vor allem von Betriebsgröße, Tätigkeitsfeld und tatsächlich anwesenden Personen ab. Die DGUV Vorschrift 1 gibt vor:
| Betriebsart | Mindestanzahl an Ersthelfer:innen |
|---|---|
| Bis 20 anwesende Personen | Mindestens 1 Ersthelfer:in |
| Verwaltung & Handel | Mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten |
| Produktion, Bau & Lager | Mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten |
| Kindertagesstätten | 1 Ersthelfer:in pro Kindergruppe |
| Hochschulen | Mindestens 10 % der Beschäftigten |
Diese Vorgaben gelten pro Schicht und pro Standort. Schichtarbeit, Urlaubsausfälle und erhöhte Gefährdungen müssen bei der Berechnung zusätzlich berücksichtigt werden.
👉 Deshalb ist es wichtig, regelmäßig zu überprüfen, wie viele Ersthelfer im Betrieb aktuell vorhanden sind – und ob diese Anzahl noch ausreicht.
Betriebssanitäter – ab wann gesetzlich verpflichtend?
Neben den klassischen Ersthelfer:innen ist in bestimmten Fällen auch ein Betriebssanitäter im Unternehmen Pflicht. Die gesetzliche Grundlage hierfür liefert ebenfalls die DGUV Vorschrift 1, §27:
- In Betrieben mit über 1.500 Mitarbeitenden ist mindestens ein Betriebssanitäter vorgeschrieben.
- Bei besonderen Gefährdungen (z. B. Chemie, Baustelle, Schwerindustrie) ist ein Betriebssanitäter schon ab 250 Mitarbeitenden notwendig.
- Auf Großbaustellen kann bereits ab 100 Personen ein Betriebssanitäter vorgeschrieben sein.
Die Pflicht richtet sich zudem nach der Gefährdungsbeurteilung: Je höher das Risiko für schwere Verletzungen, desto eher ist ein ausgebildeter Sanitäter im Betrieb erforderlich.
Hier können Sie die DGUV Vorschrift 1 zum Nachlesen herunterladen.
Warum die richtige Anzahl entscheidend ist
Erste Hilfe im Betrieb ist mehr als nur Pflicht – sie ist Teil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Wer zu wenige qualifizierte Helfer:innen vorhält, riskiert:
- verzögerte Hilfe bei medizinischen Notfällen
- rechtliche Konsequenzen bei Verstößen
- Unsicherheit unter Mitarbeitenden
- erhöhte Ausfallzeiten bei Verletzungen
Eine ausreichende Zahl gut ausgebildeter Ersthelfer:innen bedeutet hingegen:
✅ Schnelle Hilfe im Notfall
✅ Sicherheit für Mitarbeitende
✅ Stärkung der Unternehmenskultur
✅ Erfüllung gesetzlicher Vorgaben
Ersthelfer-Rechner: Wie viele Ersthelfer im Betrieb sind Pflicht?
Mit unserem kostenlosen Ersthelfer-Rechner erfahren Sie schnell und unkompliziert:
- Wie viele Ersthelfer Ihr Unternehmen laut DGUV benötigt
- Ob Sie bereits einen Betriebssanitäter vorhalten müssen
Sie geben einfach an:
- Anzahl der Mitarbeitenden
- Art des Betriebs (Verwaltung, Produktion, Kita, Hochschule, Baustelle)
- ggf. Anzahl der Kindergruppen oder Sonderfälle (z. B. Schichtbetrieb)
👉 Das Tool errechnet sofort die gesetzlich empfohlene Anzahl und zeigt, ob zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich ist.
Hinweis: Die Berechnung basiert auf aktuellen DGUV-Vorgaben und eignet sich ideal zur Planung und Dokumentation Ihrer betrieblichen Erste-Hilfe-Struktur.
Vorteile des Rechners im Überblick
- Ideal für kleine Betriebe und große Organisationen
- Kostenlos & sofort online nutzbar
- Kein Vorwissen erforderlich
- Revisionssicher dokumentierbar
Betrieblicher Ersthelfer- und Betriebssanitäter- Rechner
Fazit: Erste Hilfe im Betrieb rechtssicher und effizient organisieren
Wie viele Ersthelfer im Betrieb sein müssen und ab wann ein Betriebssanitäter Pflicht ist, hängt von klaren gesetzlichen Vorgaben ab. Mit dem Ersthelfer-Rechner behalten Sie den Überblick – schnell, rechtssicher und unkompliziert.
Sorgen Sie für eine sichere Arbeitsumgebung und erfüllen Sie Ihre Pflichten als Arbeitgeber oder Sicherheitsbeauftragter.
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Yvonne Lucke
Yvonne Lucke ist Notfallsanitäterin, Gesundheitspädagogin und Erste-Hilfe-Ausbilderin. Seit über 15 Jahren vermittelt sie praxisnahes Wissen aus dem Rettungsdienst und zeigt, wie man in kritischen Momenten ruhig, sicher und selbstbewusst handelt – für sich selbst, andere oder ihre tierischen Begleiter.
Privat liebt sie Gartenarbeit, kreatives Werkeln und lange Spaziergänge mit ihren Hunden. Kaffee, gute Bücher und kleine Alltagsfreuden gehören für sie genauso dazu wie das Wissen, das im Ernstfall Leben retten kann.