Ersthelfer bei Homeoffice und Schichtarbeit: So planen Sie Anwesenheit, Urlaub und Krankheit
In einem Unternehmen sind ausreichend betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet. Die Liste ist aktuell, die Fortbildungen sind geplant und auf den ersten Blick scheint die Erste Hilfe gut organisiert zu sein.
Dann beginnt ein ganz normaler Montag.
Ein Teil der Beschäftigten arbeitet im Homeoffice. Zwei Ersthelfende sind im Urlaub, eine Kollegin ist krank und einige Beschäftigte beginnen erst mit der Spätschicht. Plötzlich stellt sich eine entscheidende Frage:
Sind heute wirklich genügend Ersthelfer vor Ort?
Auf der Liste sieht die Besetzung weiterhin gut aus. Im Unternehmen sind an diesem Montag jedoch deutlich weniger Ersthelfende verfügbar, als die Gesamtzahl vermuten lässt.
Und genau hier zeigt sich, warum die Zahl ausgebildeter Ersthelfender allein wenig darüber aussagt, ob die Erste Hilfe im Arbeitsalltag tatsächlich funktioniert.
Kurz gesagt: Entscheidend ist nicht nur, wie viele betriebliche Ersthelfer insgesamt ausgebildet sind. Die nach § 26 DGUV Vorschrift 1 erforderliche Zahl muss während der tatsächlichen Arbeitszeiten zur Verfügung stehen. Deshalb müssen Unternehmen auch Homeoffice, Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und die räumliche Verteilung berücksichtigen.
Flexible Arbeitsformen machen die Organisation der Ersten Hilfe nicht unmöglich. Sie verlangen aber eine Planung, die sich am echten Arbeitsalltag orientiert: Wer ist zu welcher Zeit anwesend? Wo arbeiten diese Menschen? Und wie bekommen Beschäftigte im Notfall schnell Unterstützung?

Inhaltsverzeichnis
Wie viele Ersthelfer müssen im Betrieb anwesend sein?
Die Grundlage für die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfender bildet § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten beträgt die erforderliche Zahl:
- in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent der anwesenden Versicherten,
- in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten.
Das entscheidende Wort lautet anwesend.
Für die erforderliche Zahl wird also nicht einfach die gesamte Belegschaft zugrunde gelegt. Maßgeblich ist, wie viele Versicherte während der jeweiligen Arbeitszeit tatsächlich anwesend sind und wie viele Ersthelfende ihnen zur Verfügung stehen.
Wenn Sie zunächst berechnen möchten, wie viele Ersthelfende Ihr Unternehmen grundsätzlich benötigt, finden Sie im Beitrag „Wie viele Ersthelfer im Betrieb und ab wann Betriebssanitäter Pflicht sind“ die ausführlichen Grundlagen sowie den Ersthelfer- und Betriebssanitäter-Rechner.
Danach beginnt allerdings erst der praktische Teil der Planung. Denn die vorgeschriebene Quote sagt, wie viele Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen. Sie sagt noch nicht, wie viele Menschen insgesamt ausgebildet werden sollten, damit diese Zahl im Arbeitsalltag zuverlässig erreicht wird.
Merke: Die Mindestquote und die sinnvollerweise auszubildende Gesamtzahl sind nicht automatisch dasselbe. Entscheidend ist, dass während der tatsächlichen Arbeitszeiten ausreichend Ersthelfende verfügbar sind.
Ein Rechenbeispiel aus dem Arbeitsalltag
In einem Verwaltungsbetrieb sind an einem Mittwoch 80 Versicherte anwesend. Damit müssen mindestens vier Ersthelfende zur Verfügung stehen.
Im Unternehmen sind insgesamt sechs Personen ausgebildet. Zwei davon arbeiten an diesem Tag im Homeoffice, eine weitere Person ist krank. Am Standort verbleiben somit nur drei Ersthelfende.
Auf der Gesamtliste sieht die Besetzung zunächst ausreichend aus. Bezogen auf diesen konkreten Arbeitstag ist die erforderliche Zahl jedoch nicht erreicht.
Das Beispiel zeigt, warum Unternehmen zwei Zahlen brauchen:
- die Zahl der insgesamt ausgebildeten Ersthelfenden,
- die Zahl der zu einer bestimmten Zeit tatsächlich verfügbaren Ersthelfenden.
Zusätzlich müssen die betrieblichen Bedingungen berücksichtigt werden. Dazu gehören beispielsweise die räumliche Verteilung, besondere Gefährdungen und die Frage, wie schnell ein Ersthelfender am Einsatzort sein kann.
Zählen Beschäftigte im Homeoffice bei der Ersthelferquote mit?
Homeoffice verändert zunächst die Zahl der Menschen, die am Unternehmensstandort anwesend sind.
Wenn ein Teil der Beschäftigten von zu Hause arbeitet, sind an diesen Tagen weniger Versicherte am Standort. Dadurch kann auch die absolute Zahl der dort benötigten Ersthelfenden geringer sein. Die vorgeschriebene Quote bleibt jedoch bestehen.
Für die Planung lohnt es sich deshalb, die tatsächlichen Anwesenheiten zu betrachten. Vielleicht arbeitet montags ein großer Teil des Teams zu Hause, während mittwochs wegen gemeinsamer Besprechungen fast alle Beschäftigten im Unternehmen sind. Dann verändert sich nicht nur die Zahl der anwesenden Beschäftigten, sondern möglicherweise auch die erforderliche Zahl der Ersthelfenden.
Noch wichtiger ist eine zweite Frage:
Welche Ersthelfenden sind an diesen Tagen tatsächlich vor Ort?
Eine Ersthelferin im Homeoffice kann nicht gleichzeitig im Firmengebäude Erste Hilfe leisten. Wenn mehrere qualifizierte Personen regelmäßig an denselben Tagen zu Hause arbeiten, kann die betriebliche Ersthelferquote am Standort trotz einer ausreichend langen Namensliste unterschritten werden.
Die DGUV empfiehlt deshalb, Präsenzzeiten entsprechend zu koordinieren. Ist das nicht zuverlässig möglich, kann es erforderlich sein, weitere Beschäftigte aus- und fortbilden zu lassen.
Braucht eine allein arbeitende Person im Homeoffice einen betrieblichen Ersthelfer?
Hier müssen zwei Fragen voneinander getrennt werden:
- Wie wird die Erste Hilfe am Unternehmensstandort organisiert?
- Was gilt für die Person, die allein von zu Hause arbeitet?
Nach den FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe ist bei einer versicherten Person, die allein von zu Hause arbeitet, grundsätzlich kein betrieblicher Ersthelfender erforderlich. Erst ab zwei anwesenden Versicherten müssen Ersthelfende zur Verfügung stehen. Für allein von zu Hause Arbeitende muss die Möglichkeit bestehen, erforderlichenfalls einen Notruf über Festnetz oder Mobiltelefon abzusetzen.
Das bedeutet nicht, dass Arbeitsschutz im Homeoffice keine Rolle spielt. Auch bei mobiler Arbeit müssen die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen betrachtet und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dazu können unter anderem Arbeitsmittel, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe gehören.
Für die Ersthelferplanung am Unternehmensstandort bleibt aber der entscheidende Punkt: Eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer, die oder der im Homeoffice arbeitet, steht dort an diesem Tag nicht zur Verfügung.
Muss bei Schichtarbeit in jeder Schicht ein Ersthelfer anwesend sein?
Bei Schichtarbeit wird besonders deutlich, warum die Gesamtzahl ausgebildeter Ersthelfender allein nicht ausreicht.
Nehmen wir einen Betrieb mit zehn qualifizierten Ersthelfenden. Acht arbeiten überwiegend in der Frühschicht, zwei in der Spätschicht. In der Nachtschicht ist regelmäßig niemand von ihnen anwesend.
Auf einer Gesamtliste sehen zehn ausgebildete Ersthelfende zunächst komfortabel aus. Für einen Notfall um zwei Uhr nachts sagt diese Zahl allerdings wenig aus.
Die notwendige Erste-Hilfe-Versorgung muss auch bei unterschiedlichen Arbeitszeiten gewährleistet sein. Deshalb ist jede tatsächliche Besetzung zu betrachten: Frühschicht, Spätschicht, Nachtschicht, Wochenenddienst und gegebenenfalls weitere Arbeitszeitmodelle.
Ein Ersthelferzertifikat hat schließlich keine Nachtschicht. Der Mensch dahinter schon.
Zur Planung gehören deshalb beispielsweise diese Fragen:
- Wie viele Versicherte sind in jeder Schicht anwesend?
- Welche Ersthelfenden arbeiten tatsächlich in dieser Schicht?
- Was verändert sich bei Teilzeit, Gleitzeit oder wechselnden Dienstplänen?
- Sind auch Wochenend-, Bereitschafts- oder Randzeiten abgedeckt?
- Wie werden kurzfristige Schichtwechsel berücksichtigt?
Es geht nicht darum, einen theoretischen Idealplan zu erstellen. Es geht darum, dass Beschäftigte auch dann Unterstützung bekommen, wenn der Arbeitsunfall nicht am optimal besetzten Dienstagvormittag passiert.
Wie werden Urlaub und Krankheit von Ersthelfern eingeplant?
Besonders sichtbar werden knappe Planungen häufig während der Ferienzeit.
Zwei Ersthelfende haben gleichzeitig Urlaub. Eine weitere Person erkrankt kurzfristig. Jemand anderes befindet sich auf einer Fortbildung oder ist dienstlich außer Haus.
Plötzlich reicht eine Besetzung, die auf dem Papier problemlos funktioniert hat, nicht mehr aus.
Urlaub und Krankheit sind keine außergewöhnlichen Ereignisse. Sie gehören zu einem normalen Arbeitsjahr. Die DGUV weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass aufgrund von Abwesenheiten mehr Personen aus- und fortgebildet werden müssen, wenn die erforderliche Zahl sonst nicht zuverlässig zur Verfügung steht.
Ein organisatorischer Puffer ist deshalb nicht einfach eine komfortable Reserve. Er kann notwendig sein, um typische Ausfälle auszugleichen.
Die sinnvollere Planungsfrage lautet nicht nur:
„Wie viele Ersthelfende müssen wir mindestens haben?“
Sondern:
„Wie viele Menschen müssen wir ausbilden, damit zu unseren tatsächlichen Arbeitszeiten zuverlässig genügend Ersthelfende anwesend sind?“
Wenn weitere Beschäftigte qualifiziert werden sollten, stellt sich häufig direkt die nächste Frage: Wer möchte diese Aufgabe übernehmen?
Tipp: Im Beitrag „Wie kann ich Mitarbeiter motivieren, Ersthelfer zu werden?“ finden Sie dazu Anregungen und Erfahrungen aus der Praxis.
Wie müssen Ersthelfer über Gebäude und Arbeitsbereiche verteilt sein?
Bis hierhin ging es vor allem um Zahlen und Arbeitszeiten. Aber auch eine rechnerisch ausreichende Zahl hilft wenig, wenn alle Ersthelfenden weit vom möglichen Einsatzort entfernt arbeiten.
Stellen wir uns einen größeren Standort mit mehreren Gebäuden vor. Rechnerisch sind ausreichend Ersthelfende anwesend. Sie arbeiten allerdings fast alle gemeinsam im Verwaltungsgebäude. Ein Arbeitsunfall passiert in einer Produktionshalle auf der anderen Seite des Geländes.
Die vorgeschriebene Zahl kann erfüllt sein. Trotzdem bleibt eine praktische Frage:
Wie schnell ist tatsächlich jemand beim betroffenen Menschen?
Die DGUV weist deshalb darauf hin, dass auch die Verteilung der Ersthelfenden über Betriebsgelände, Unternehmensteile und Abteilungen berücksichtigt werden muss. Für größere oder räumlich getrennte Betriebe sind unter anderem folgende Fragen wichtig:
- Wo arbeiten die Beschäftigten?
- Wie weit liegen einzelne Gebäude oder Arbeitsbereiche auseinander?
- Welche Bereiche sind zu welchen Zeiten besetzt?
- Gibt es abgelegene oder schwer erreichbare Arbeitsplätze?
- Wie gelangt der Rettungsdienst schnell zum richtigen Einsatzort?
- Diese Fragen gehören zur betrieblichen Realität und damit in die Gefährdungsbeurteilung.
- Auch das Erste-Hilfe-Material im Betrieb muss dort verfügbar und schnell erreichbar sein, wo es gebraucht werden kann.
- Wer ist besonders regelmäßig vor Ort?
Bei der Auswahl neuer Ersthelfender kann es sinnvoll sein, gezielt Beschäftigtengruppen einzubeziehen, die aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig am Standort arbeiten.
Die DGUV nennt beispielsweise Mitarbeitende am Empfang, im Wachdienst, im Callcenter, in der Kantine oder im IT-Support. Das bedeutet nicht, dass genau diese Personen zwangsläufig Ersthelfende werden müssen. Der Gedanke dahinter ist, die tatsächliche Anwesenheit bereits bei der Auswahl zu berücksichtigen.
Je nach Unternehmen können ganz andere Beschäftigtengruppen besser geeignet sein. Entscheidend ist nicht die Stellenbezeichnung, sondern ob eine tragfähige Verteilung über Arbeitszeiten und Bereiche entsteht.
Können sich benachbarte Unternehmen unterstützen?
Arbeiten mehrere Unternehmen an einem Standort oder in einem gemeinsamen Gebäude, kann eine geregelte Zusammenarbeit möglich sein.
Die DGUV beschreibt beispielsweise für Industrieparks oder Einkaufszentren die Möglichkeit, Absprachen mit benachbarten Unternehmen zu treffen und schriftlich festzuhalten.
Sich im Ernstfall darauf zu verlassen, dass „nebenan bestimmt jemand helfen kann“, ist allerdings noch keine organisierte Lösung. Vorher muss klar geregelt sein, wer zur Verfügung steht, wie alarmiert wird und wie die Unterstützung tatsächlich funktioniert.
Wie können anwesende Ersthelfer schnell alarmiert werden?
Stellen wir uns vor, die Planung funktioniert: Genügend Ersthelfende sind ausgebildet, tatsächlich anwesend und sinnvoll über den Standort verteilt.
Dann passiert ein Unfall – und niemand weiß, welche Ersthelferin heute im Gebäude ist oder wie sie erreicht werden kann.
Anwesenheit allein reicht deshalb nicht. Im Unternehmen muss sichergestellt sein, dass Ersthelfende unverzüglich alarmiert werden können, notwendige Informationen erhalten und schnell zum Einsatzort gelangen.
Eine Liste mit allen ausgebildeten Ersthelfenden beantwortet noch nicht, wer davon heute tatsächlich anwesend ist. Gerade bei wechselnden Präsenzzeiten lohnt es sich deshalb, die Melde- und Alarmierungswege zu prüfen.
Je nach Größe und Struktur des Unternehmens können beispielsweise geeignet sein:
- eine einheitliche interne Rufnummer,
- ein ständig erreichbares Mobiltelefon,
- aktuelle Hinweise im Intranet,
- gut sichtbare Aushänge,
- eine Kennzeichnung an den Arbeitsbereichen anwesender Ersthelfender,
- digitale Systeme zur Anwesenheitserfassung und Alarmierung.
Die Technik sollte dabei immer eine konkrete Aufgabe lösen und nicht zum Selbstzweck werden.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Welche App brauchen wir?“
Sondern:
„Wie bekommt ein Mensch bei uns im Notfall schnell Unterstützung?“
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob dafür ein Telefon, ein digitales System oder eine andere Lösung geeignet ist. Apps zur Alarmierung registrierter Ersthelfender aus der Umgebung ersetzen nach Angaben der DGUV nicht die erforderliche innerbetriebliche Erste-Hilfe-Organisation.
Wissen die Beschäftigten, wie die Alarmierung funktioniert?
Vielleicht gibt es einen guten Notfallplan. Vielleicht ist eine interne Rufnummer eingerichtet und die Verteilung der Ersthelfenden durchdacht.
Aber kennen die Beschäftigten diese Rufnummer? Wissen neue Mitarbeitende davon? Kennen Menschen in der Spätschicht die dort geltenden Abläufe? Und weiß jemand, wie der Rettungsdienst auf einem größeren Betriebsgelände zum richtigen Gebäude gelangt?
Eine Organisation funktioniert nur dann, wenn die Menschen, die sie im Ernstfall nutzen sollen, sie kennen. Informationen zur Ersten Hilfe sollten deshalb Bestandteil der Unterweisung sein und zusätzlich dauerhaft über geeignete Aushänge oder das Intranet zur Verfügung stehen.
Ein Notfallplan hilft nicht allein deshalb, weil er geschrieben wurde. Er hilft, wenn Menschen im entscheidenden Moment wissen, was sie tun können.
So prüfen Sie Ihre Ersthelferorganisation im Arbeitsalltag
Lösen Sie sich für einen Moment von der Gesamtliste der ausgebildeten Ersthelfenden und schauen Sie auf einen echten Arbeitstag.
Checkliste: Sind ausreichend Ersthelfer verfügbar?
- Wie viele Versicherte sind je Wochentag und Arbeitszeit tatsächlich anwesend?
- Welche Ersthelfenden arbeiten regelmäßig im Homeoffice oder mobil?
- Sind Früh-, Spät-, Nacht- und Wochenendschichten ausreichend abgedeckt?
- Welche Reserve besteht für Urlaub, Krankheit, Fortbildungen und Außentermine?
- Sind Teilzeit, Gleitzeit und wechselnde Dienstpläne berücksichtigt?
- Sind getrennte Gebäude, Etagen und abgelegene Arbeitsbereiche einbezogen?
- Ist aktuell erkennbar, welche Ersthelfenden anwesend sind?
- Wissen alle Beschäftigten, wie sie Ersthelfende alarmieren?
- Funktioniert der Meldeweg auch in Randzeiten und bei kleiner Besetzung?
- Ist geregelt, wie der Rettungsdienst zum tatsächlichen Einsatzort gelangt?
- Ist die Organisation in der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt?
Der Praxistest: Stellen Sie sich nicht den optimal besetzten Dienstagvormittag vor. Stellen Sie sich einen Freitagnachmittag während der Ferienzeit vor: Zwei Ersthelfende sind im Urlaub, eine Person ist krank, ein Teil des Teams arbeitet im Homeoffice und die Spätschicht ist kleiner besetzt als die Frühschicht. Funktioniert Ihre Erste-Hilfe-Organisation dann immer noch?
Wenn diese Frage nicht sicher beantwortet werden kann, lohnt es sich, genauer hinzuschauen. Nicht, um einfach eine weitere Pflicht zu dokumentieren, sondern um die Organisation an die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen anzupassen.
Häufige Fragen zu Homeoffice, Schichtbetrieb und Ersthelferausfällen
Muss immer ein Ersthelfer vor Ort sein?
Ab zwei anwesenden Versicherten muss grundsätzlich mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten gelten abhängig von der Betriebsart die Quoten nach § 26 DGUV Vorschrift 1. Entscheidend sind außerdem die betrieblichen Bedingungen, die räumliche Verteilung und die Erreichbarkeit.
Zählen Beschäftigte im Homeoffice bei der Ersthelferquote am Unternehmensstandort mit?
Für die Zahl der benötigten Ersthelfenden am Unternehmensstandort ist die Zahl der dort anwesenden Versicherten maßgeblich. Beschäftigte, die zu Hause arbeiten und damit am Standort nicht anwesend sind, erhöhen die dort zugrunde zu legende Zahl nicht.
Braucht eine allein arbeitende Person im Homeoffice einen betrieblichen Ersthelfer?
Nach den FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe ist für eine versicherte Person, die allein von zu Hause arbeitet, grundsätzlich kein betrieblicher Ersthelfender erforderlich. Sie muss erforderlichenfalls einen Notruf per Festnetz oder Mobiltelefon absetzen können.
Muss bei Schichtarbeit in jeder Schicht ein Ersthelfer anwesend sein?
Die erforderliche Erste-Hilfe-Versorgung muss während der tatsächlichen Arbeitszeiten gewährleistet sein. Für Schichtbetriebe bedeutet das, jede Schicht anhand der jeweils anwesenden Versicherten und verfügbaren Ersthelfenden zu betrachten.
Was gilt, wenn ein Ersthelfer Urlaub hat oder krank ist?
Die notwendige Zahl an Ersthelfenden muss trotzdem zur Verfügung stehen. Deshalb kann es erforderlich sein, insgesamt mehr Personen auszubilden, um typische Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder andere dienstliche Verpflichtungen auszugleichen.
Reicht es aus, genau die vorgeschriebene Mindestzahl auszubilden?
Nicht unbedingt. Die Quote beschreibt, wie viele Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen. Homeoffice, Schichtbetrieb, Urlaub, Krankheit und räumliche Verteilung können dazu führen, dass insgesamt mehr Menschen ausgebildet werden müssen.
Können sich benachbarte Unternehmen bei der Ersten Hilfe unterstützen?
Eine geregelte Zusammenarbeit kann möglich sein, wenn sie zu den betrieblichen Bedingungen passt und verbindlich vereinbart wird. Eine bloße Annahme, dass im Nachbarunternehmen wahrscheinlich jemand helfen könne, ersetzt keine organisierte Lösung.
Können digitale Ersthelfer-Apps die betriebliche Organisation ersetzen?
Digitale Systeme können helfen, anwesende Ersthelfende zu erfassen, zu alarmieren und Einsätze zu koordinieren. Apps zur Alarmierung registrierter Ersthelfender außerhalb des Betriebes ersetzen nach Angaben der DGUV jedoch nicht die erforderliche innerbetriebliche Erste-Hilfe-Organisation.
Fazit: Entscheidend ist die tatsächliche Verfügbarkeit
Homeoffice, mobiles Arbeiten, Teilzeit, Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit sind keine Sonderfälle. Sie gehören zum normalen Arbeitsalltag.
Deshalb sollte die betriebliche Erste Hilfe nicht für einen theoretischen Tag geplant werden, an dem zufällig alle Beschäftigten gleichzeitig anwesend sind.
Die vorgeschriebenen Ersthelferquoten bilden die Grundlage.
Eine funktionierende Organisation entsteht aber erst, wenn diese Zahlen auf die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen übertragen werden:
- Wer ist zu welcher Zeit anwesend?
- Wo arbeiten diese Menschen?
- Welche Ausfälle müssen realistisch eingeplant werden?
- Wie werden anwesende Ersthelfende erreicht?
- Wissen Beschäftigte, wie sie im Notfall Unterstützung bekommen?
Manchmal führt diese Betrachtung dazu, dass mehr Menschen ausgebildet werden sollten, als die Mindestquote zunächst vermuten lässt. Manchmal müssen Präsenzzeiten oder Schichtpläne besser berücksichtigt werden. An anderer Stelle fehlt vielleicht kein weiterer Ersthelfer, sondern ein verlässlicher Alarmierungsweg.
Es gibt deshalb nicht die eine Organisation, die für jeden Betrieb funktioniert. Es gibt aber einen guten Maßstab:
Die Erste Hilfe sollte nicht nur auf dem Papier organisiert sein. Sie sollte dort funktionieren, wo Menschen tatsächlich arbeiten.
Handlungssicherheit entsteht nicht durch eine Liste mit Namen. Sie entsteht durch vorbereitete und erreichbare Menschen – und durch eine Organisation, die ihnen ermöglicht, im entscheidenden Moment zu handeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Ergänzend berücksichtigt wurden Praxisinformationen von ecoprotec zur Ersten Hilfe bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, MultiBel zur Ersthelferplanung während Urlaubszeiten sowie das Informationsportal für Arbeitgeber zur Sicherstellung der Ersthelferorganisation.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zur Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe. Welche Maßnahmen für einen konkreten Betrieb erforderlich sind, muss anhand der jeweiligen betrieblichen Bedingungen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden. Bei konkreten Fragen können unter anderem der zuständige Unfallversicherungsträger, die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.
