Erste-Hilfe-Material im Betrieb – eine kompakte Übersicht

Erste Hilfe-Material im Betrieb: Ausstattung, Räume und Organisation – Sicherheit aktiv gestalten

Ein ganz gewöhnlicher Arbeitstag in einem Produktionsbetrieb. Die Maschinen laufen, es riecht nach Metall und Öl, die Mitarbeitenden sind konzentriert. Dann passiert es: Ein Kollege stolpert, schlägt sich den Arm an einer Metallkante auf. Für einen Moment steht alles still. Doch dann greift eine Mitarbeiterin routiniert zum Verbandkasten, zieht Handschuhe über und legt einen Druckverband an. Während ein Kollege den Notruf wählt, wird der Verletzte mit einer Rettungsdecke versorgt.

Dieser Moment zeigt: Erste Hilfe im Betrieb ist mehr als eine gesetzliche Pflicht. Sie ist Ausdruck von Fürsorge, Kompetenz und Verantwortung. Wer vorbereitet ist, kann schnell handeln, Schmerzen lindern und im Ernstfall Leben retten.

Mitarbeiter nimmt Erste-Hilfe-Material im Betrieb aus dem Verbandkasten an der Wand

Rechtlicher Rahmen: Welches Erste-Hilfe-Material muss zur Verfügung stehen?

In Deutschland ist die Erste Hilfe im Betrieb nicht nur eine moralische Verpflichtung, sondern gesetzlich klar geregelt. Die wichtigsten rechtlichen Grundlagen sind:

Wichtigste gesetzliche Regelungen zur Vorhaltung von Erste-Hilfe-Ausrüstung im Betrieb (Verbandkästen, Meldeeinrichtungen, etc.)

§ 10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): Dort ist festgelegt, dass Arbeitgeber Maßnahmen treffen müssen, damit bei einem Unfall unverzüglich Erste Hilfe geleistet werden kann.

DGUV Vorschrift 1 (§ 25): Konkretisiert die Anforderungen an Meldeeinrichtungen, Erste-Hilfe-Material und organisatorische Abläufe.

ASR A4.3 (Technische Regel für Arbeitsstätten): Legt fest, wie Erste-Hilfe-Einrichtungen gestaltet und positioniert sein müssen – schnell erreichbar, gut sichtbar und dem Gefährdungsrisiko angemessen.

Diese Regelwerke bilden die Basis für eine strukturierte Erste-Hilfe-Organisation im Betrieb. Sie definieren nicht nur die Ausstattung (z. B. Verbandkästen nach DIN-Norm), sondern auch die räumliche und personelle Organisation – von Meldeeinrichtungen über Erste-Hilfe-Räume bis hin zur Ausbildung von qualifizierten Ersthelferinnen und Ersthelfern oder sogar Betriebssanitätern.

Die Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt praxisnah und risikoorientiert: Je nach Betriebsart, Mitarbeiterzahl und Gefährdungsbeurteilung werden unterschiedliche Verbandkästen, Rettungsgeräte oder sogar Antidote bereitgestellt. So entsteht ein System, das nicht nur den gesetzlichen Anforderungen genügt, sondern im Ernstfall Leben retten kann.

Praxistipp: Halten Sie Notrufnummern gut sichtbar an jedem Arbeitsplatz bereit. Schulen Sie Ihre Mitarbeitenden regelmäßig im Umgang mit Meldeeinrichtungen – auch in stressigen Situationen.


Erste-Hilfe-Material im Betrieb: Was gehört dazu – und wie viel wird benötigt?

Erste-Hilfe-Material muss jederzeit erreichbar, gegen schädliche Einflüsse geschützt und in ausreichender Menge vorhanden sein. Die Ausstattung umfasst klassisches Verbandmaterial wie Pflaster, Kompressen und Verbände, aber auch Hilfsmittel wie Rettungsdecken, Scheren und Handschuhe. Je nach Gefährdungsbeurteilung können medizinische Geräte wie AEDs oder Augenspüleinrichtungen sowie Arzneimittel wie Antidote hinzukommen – letztere ausschließlich nach ärztlicher Verordnung.

Verbandkästen im Überblick

Die Art und Anzahl der Verbandkösten hängt von Mitarbeiterzahl, Gefährdungspotenzial und Betriebsgröße ab:

Konkret ist die Anzahl der jeweiligen Verbandkästen in der ASR 4.3 geregelt.

BetriebsartZahl der BeschäftigtenKleiner Verbandkasten
(DIN 13157)
Großer Verbandkasten
(DIN 13169)
Verwaltungs- und
Handelsbetriebe
1-50 1
51-3001
301-6002
für je 300 weitere Beschäftigte+1
Herstellungs-, Verarbeitungsbetriebe und vergleichbare Betriebe1-201
21-1001
101-2002
für je 100 weitere Beschäftigte+1
Baustellen1-101
11-501
51-1002
für je weitere 50 Beschäftigte+1
Anzahl der erforderlichen Betriebsverbandkästen nach Beschäftigten

Zusätzliche Empfehlungen:

  • Große Hallen: zusätzliche Kästen oder Rucksäcke zentral platzieren
  • Außeneinsätze/Baustellen: Sanitätsrucksack + Firmenfahrzeug-Kasten
  • Gefährdungsanalyse: AED, Tourniquet, Krankentrage ergänzen

Praxistipp: Dokumentieren Sie die Standorte Ihrer Verbandkästen im Flucht- und Rettungswegeplan. So wissen alle Mitarbeitenden im Ernstfall, wo sie Hilfe finden.

KFZ-Verbandkasten – DIN 13164

Kompakt und speziell für Fahrzeuge konzipiert. Enthält unter anderem Heftpflaster, Wundschnellverbände, Fingerverbände, Pflasterstrips, Verbandpäckchen, Verbandtuch, Fixierbinden, Kompressen, Rettungsdecke, Handschuhe, Verbandsschere sowie eine Erste-Hilfe-Broschüre.

Kleiner Betriebsverbandkasten – DIN 13157

Geeignet für Büros und kleinere Werkstätten. Enthält eine erweiterte Ausstattung: Wundschnellverbände, Fingerverbände, Pflasterstrips, Verbandpäckchen, Verbandtücher, Fixierbinden, Kompressen, Augenkompressen, Kältekompresse, Dreiecktücher, Handschuhe, Folienbeutel, Vliesstofftücher, Feuchttücher, Gesichtsmasken, Broschüre und Inhaltsverzeichnis.

Großer Betriebsverbandkasten – DIN 13169

Für Werkstätten, Baustellen und Produktionsbereiche mit erhöhtem Risiko. Enthält größere Mengen der genannten Materialien sowie zusätzliche Komponenten wie mehrere Augenkompressen, Kältekompressen, mehr Handschuhe und Gesichtsmasken.

Sanitätskoffer – DIN 13155

Für Betriebssanitäter oder medizinisch geschulte Ersthelfer. Enthält neben Standardmaterialien auch Beatmungsbeutel, Blutdruckmessgerät, Diagnostikleuchte, Schienenmaterial, Tuben und Masken zur Atemwegssicherung, Absauggerät, medizinische Instrumente sowie spezielle Verbandmaterialien.

Praxistipp: Prüfen Sie Ihre Verbandkästen mindestens einmal jährlich. Tauschen Sie abgelaufene oder beschädigte Materialien sofort aus. Nutzen Sie Checklisten oder digitale Tools zur Erinnerung.

Hier alle Inhalte der Verbandkästen im direkten Vergleich:

BezeichnungAusführung/BemerkungSanitätskoffer
DIN 13155
Verbandkasten klein
DIN 13157
Verbandkasten groß
DIN 13169
HeftpflasterSpule mit Außenschutz, 5 x 2,5 cm112
Wundschnellverband10 x 6 cm, staubgeschützt verpackt16816
Fingerkuppenverbandstaubgeschützt verpackt848
Fingerverband120 mm x 20 mm, staubgeschützt verpackt848
Pflasterstrips19 mm x 72 mm, staubgeschützt verpackt848
Pflasterstrips25 mm x 72 mm, staubgeschützt verpackt16816
Verbandpäckchen KDIN 13 151 K212
Verbandpäckchen MDIN 13 151 M436
Verbandpäckchen GDIN 13 151 G212
Verbandtuch ADIN 13 152 A112
Verbandtuch BRDIN 13 152 BR1
Kompresse100 x 100 mm, paarweise steril6612
Augenkompresse50 x 70 mm, steril224
Fixierbinde FB 8DIN 61 634 FB 8324
Fixierbinde FB 6DIN 61 634 FB 6324
Netzverband für Extremitätenmind. 4 m gedehnt1
DreiecktuchDIN 13 168 D224
Kältesofortkompressemind. 200 cm², ohne Vorkühlung212
SchereDIN 58 279 B 190111
Rettungsdecke2100 x 1600 mm, metallisierte Polyesterfolie112
Vliesstoff-Tuch200 x 300 mm, 15 g/m²10510
Folienbeutel300 x 400 mm, 45 µm, PE224
EinmalhandschuheDIN EN 455, nahtlos848
Hände-Desinfektionsmittelmind. 100 ml, VAH gelistet1
Universell einsetzbares Schienenmaterialfür Unterarm, Handgelenk, Unterschenkel, Sprunggelenk2
HWS-Schiene/CervikalstützeGrößenverstellbar für Erwachsene1
Anhängekarte für Verletzte/Krankenach Konsensuskonferenz 20021
Splitterpinzette1
Mittel zum Entfernen von Zecken1
BlutdruckmessgerätDIN EN 1060-11
Bügelstethoskop1
Diagnostikleuchte1
AbsauggerätDIN EN ISO 10079-2, tragbar1
Einmal-Absaugkatheter3 Größen, steril6
BeatmungsbeutelDIN EN ISO 10651-41
Beatmungsmaske3 Größen3
Guedeltubus3 Größen3
Larynx-Tubus2 Größen, mit Blocker-Sitze2
Erste-Hilfe-BroschüreAnleitung zur Ersten Hilfe11
Inhaltsverzeichnis11

Übersicht aller DIN-Verbandkästen für Betriebe

Antidote: Wenn jede Minute bei Vergiftungen zählt

In Arbeitsbereichen mit chemischen oder toxischen Risiken können sogenannte Antidote – also spezifische Gegengifte – im Ernstfall lebensrettend sein. Sie neutralisieren gefährliche Substanzen im Körper und gehören zu den erweiterten Mitteln der Ersten Hilfe.

Die Bereitstellung erfolgt ausschließlich nach ärztlicher Verordnung und in enger Abstimmung mit dem Betriebsarzt. Antidote müssen separat und missbrauchssicher gelagert werden, idealerweise in unmittelbarer Nähe zum Gefahrenbereich. Der Zugriff ist ausschließlich qualifizierten und geschulten Personen gestattet.

Typische Beispiele:
Atropin bei Pestizidvergiftungen,
Hydroxocobalamin bei Cyanidexposition,
Naloxon bei Opioidüberdosierung oder
Dimercaprol bei Schwermetallvergiftungen.

Praxistipp: Lagern Sie Antidote nicht im regulären Verbandkasten. Verwenden Sie abschließbare Behältnisse und kennzeichnen Sie den Standort eindeutig.
Schulen Sie gezielt die Personen, die im Notfall Zugriff haben dürfen.

Antidote in der betrieblichen Ersten Hilfe- Lagerung und Zugriff

Erste-Hilfe-Räume: Wann sie Pflicht sind und was sie enthalten müssen

Ein Erste-Hilfe-Raum ist verpflichtend in:

  • Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten
  • Betrieben mit mehr als 100 Beschäftigten, wenn Art und Zahl der Unfälle dies erfordern
  • Baustellen mit mehr als 50 Beschäftigten

Diese Räume dienen der erweiterten Versorgung bei Unfällen oder akuten Erkrankungen. Sie müssen barrierefrei erreichbar, deutlich gekennzeichnet und im Flucht- und Rettungswegeplan eingetragen sein.

Zur Ausstattung gehören:

  • Eine Untersuchungsliege mit verstellbarem Kopfteil
  • Waschbecken mit fließendem Wasser
  • Erste-Hilfe-Material nach DIN 13169 oder 13155
  • Sitzgelegenheit für Begleitpersonen
  • Abfallbehälter für medizinischen Abfall
  • Notrufeinrichtung (Telefon oder Funkgerät)
  • Beleuchtung, Belüftung und Heizung
  • Sichtschutz gegen Einblick von außen
  • ggf. Vorraum oder Windfang zur Abschirmung

Praxistipp: Planen Sie den Erste-Hilfe-Raum möglichst zentral und ruhig. Vermeiden Sie Standorte in der Nähe von Lärmquellen oder Gefahrstofflagern. Achten Sie auf eine angenehme Raumtemperatur und hygienische Ausstattung.


Meldeeinrichtungen: Schnelle Alarmierung im Notfall

Ein zentrales Element der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation ist die sichere und unverzügliche Alarmierung im Notfall. Arbeitgeber sind verpflichtet, geeignete Meldeeinrichtungen bereitzustellen, um eine schnelle Hilfeleistung zu ermöglichen. Die Anforderungen ergeben sich aus § 25 der DGUV Vorschrift 1 sowie aus der ASR A1.3 (Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung).

Geeignete Meldeeinrichtungen können sein:

  • Fest installierte Telefone mit gespeicherten Notrufnummern (z. B. 112)
  • Mobiltelefone für Außendienst oder Baustellen
  • Funkgeräte in lauten oder großflächigen Arbeitsbereichen
  • Personen-Notsignal-Anlagen (PNA) bei Alleinarbeit oder in gefährlichen Bereichen
  • Notrufknöpfe oder -schalter mit direkter Verbindung zur Leitstelle oder zum Empfang

Wichtige Anforderungen an Meldeeinrichtungen:

  • Ständige Funktionsbereitschaft – auch außerhalb der regulären Arbeitszeiten
  • Einfache Bedienbarkeit – auch unter Stress oder bei eingeschränkter Sicht
  • Sichtbare Kennzeichnung – z. B. durch Piktogramme nach ASR A1.3
  • Zugänglichkeit – keine Barrieren oder verschlossene Räume
  • Verfügbarkeit an mehreren Stellen – insbesondere in großen oder gefährlichen Arbeitsbereichen

Tipp aus der Praxis: Ein Alarmplan mit klaren Zuständigkeiten, Notrufnummern und Handlungsanweisungen sollte gut sichtbar ausgehängt und regelmäßig geschult werden. Auch die Integration in digitale Systeme (z. B. Apps oder Gebäudeleittechnik) kann die Reaktionszeit im Ernstfall deutlich verkürzen.


Organisation, Kontrolle und Schulung: Damit das Erste-Hilfe-Material einsatzbereit ist

Ein funktionierendes Erste-Hilfe-System lebt von klaren Zuständigkeiten und regelmäßiger Pflege. Verantwortliche Personen sollten benannt werden, die für Kontrolle und Nachfüllung der Materialien zuständig sind. Eine lückenlose Dokumentation hilft, den Überblick zu behalten. Digitale Wartungssysteme können dabei unterstützen.

Ebenso wichtig ist die Schulung der Mitarbeitenden. Neue Beschäftigte sollten zeitnah einen Erste-Hilfe-Kurs absolvieren, bestehende Ersthelfer regelmäßig ihre Kenntnisse in einer Fortbildung auffrischen. Spezielle Schulungen für den Umgang mit AEDs, Tourniquets oder Sanitätskoffern erhöhen die Handlungssicherheit im Ernstfall.

Praxistipp: Kombinieren Sie Erste-Hilfe-Schulungen mit praktischen Übungen im Betrieb. So entsteht Routine – und Sicherheit. Halten Sie Erste-Hilfe-Plakate und Anleitungen gut sichtbar ausgehängt.


DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention -> Erste Hilfe

DGUV Regel 100-001: Grundsätze der Prävention: Konkrete Anforderungen an Erste Hilfe im Betrieb

ASR A4.3 „Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe“


Fazit: Sicherheit beginnt mit Vorbereitung

Ein gut organisiertes Erste-Hilfe-System im Betrieb ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit. Es besteht aus rechtssicherer Organisation, normgerechter Ausstattung, geschultem Personal und klaren Abläufen. Wer vorbereitet ist, schützt nicht nur seine Mitarbeitenden – sondern übernimmt Verantwortung.



Yvonne Lucke

Yvonne Lucke ist Notfallsanitäterin, Gesundheitspädagogin, Fachbuchautorin und Erste-Hilfe-Ausbilderin. Seit über 15 Jahren vermittelt sie praxisnahes Wissen aus dem Rettungsdienst und zeigt, wie man in kritischen Momenten ruhig, sicher und selbstbewusst handelt – für sich selbst, andere oder ihre tierischen Begleiter.

Privat liebt sie Gartenarbeit, kreatives Werkeln und lange Spaziergänge mit ihren Hunden. Kaffee, gute Bücher und kleine Alltagsfreuden gehören für sie genauso dazu wie das Wissen, das im Ernstfall Leben retten kann.