
Betriebssanitäter im Unternehmen – Aufgaben, Ausbildung und Fortbildung
Es ist ein ganz normaler Arbeitstag in einem metallverarbeitenden Betrieb. Die Maschinen laufen, die Abläufe sitzen, alles scheint routiniert.
Doch plötzlich durchdringt ein lauter Schrei die Halle: Ein Mitarbeiter hat sich beim Öffnen eines Ventils an der Dampfleitung verbrüht. Heißer Wasserdampf trifft seinen Unterarm – schwere Brandblasen bilden sich in Sekunden. Ein Ersthelfer eilt herbei, stoppt den Dampf, beruhigt den Verletzten und alarmiert den Rettungsdienst. Doch jetzt zählt jede Sekunde.
Es ist ein ganz normaler Arbeitstag in einem metallverarbeitenden Betrieb. Die Maschinen laufen, die Abläufe sitzen, alles scheint routiniert.
Doch plötzlich durchdringt ein lauter Schrei die Halle: Ein Mitarbeiter hat sich beim Öffnen eines Ventils an der Dampfleitung verbrüht. Heißer Wasserdampf trifft seinen Unterarm – schwere Brandblasen bilden sich in Sekunden. Ein Ersthelfer eilt herbei, stoppt den Dampf, beruhigt den Verletzten und alarmiert den Rettungsdienst. Doch jetzt zählt jede Sekunde.
Der Betriebssanitäter übernimmt. Routiniert und ruhig prüft er die Situation: Er kühlt die betroffene Stelle kontrolliert, achtet auf Schockzeichen, überwacht Atmung und Kreislauf. Mit ruhiger Stimme hält er Kontakt zum Verletzten, dokumentiert die Maßnahmen und bereitet alles für die Übergabe an den Rettungsdienst vor.
Wenig später trifft der Notarzt ein – und lobt das professionelle Vorgehen.
Genau dafür gibt es Betriebssanitäter: speziell geschulte Fachkräfte, die medizinische Notfälle im Betrieb sicher beherrschen und die entscheidende Brücke zwischen Erster Hilfe und professioneller Rettung bilden.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen alles, was Sie über Betriebssanitäter:innen wissen sollten: von ihren Aufgaben und der Ausbildung bis zu den rechtlichen Grundlagen und der Bedeutung für Ihren Betrieb.
Inhaltsverzeichnis
Warum Betriebssanitäter im Unternehmen so wichtig sind
Betriebssanitäter sind ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes. Sie gewährleisten die erweiterte Erste Hilfe in Unternehmen, in denen aufgrund der Größe, der Gefährdungen oder der Unfallhäufigkeit ein erhöhtes Risiko besteht. Ihre Aufgabe geht weit über die eines Ersthelfers hinaus: Sie leisten qualifizierte medizinische Hilfe, sichern die Vitalfunktionen und stellen die strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst sicher.
Dank ihrer Kenntnis der betrieblichen Abläufe, Arbeitsbedingungen und spezifischen Gefahren können sie im Notfall gezielt und effektiv handeln – ein entscheidender Vorteil gegenüber externen Kräften. Betriebssanitäter:innen schließen damit die Lücke zwischen der Ersthilfe durch Kolleg:innen und der professionellen Notfallversorgung.
Während Ersthelfer:innen lebensrettende Sofortmaßnahmen einleiten, übernehmen Betriebssanitäter:innen die erweiterte medizinische Betreuung bei schweren Verletzungen oder akuten Erkrankungen. So tragen sie maßgeblich zur Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei – insbesondere in Betrieben mit höherem Gefährdungspotenzial, etwa in der Industrie, im Bauwesen oder in der Energieerzeugung. In solchen Arbeitsumgebungen sind sie unverzichtbar, um im Ernstfall schnell, kompetent und lebensrettend zu handeln.
Rechtliche Grundlage und Personalbedarf für Betriebssanitäter
Die rechtliche Basis für die Bestellung von Betriebssanitäter:innen bildet § 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Regel 100-001, die diese Vorschrift konkretisiert. Diese Regelungen legen fest, wann und in welchem Umfang Betriebssanitäter:innen erforderlich sind.
Grundregeln für die Anzahl an Betriebssanitätern
- Betriebsstätten mit mehr als 1.500 Beschäftigten: Mindestens ein Betriebssanitäter muss vorhanden sein.
- Betriebsstätten mit 250 bis 1.500 Beschäftigten: Ein Betriebssanitäter ist erforderlich, wenn Art, Schwere oder Anzahl der Unfälle dies notwendig machen.
- Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten: Mindestens ein Betriebssanitäter muss bereitstehen. Dies gilt auch, wenn ein Auftrag an mehrere Unternehmer vergeben wird und insgesamt mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind.
Wichtig: Die Zahl der benötigten Sanitäter:innen bezieht sich stets auf die gleichzeitig anwesenden Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII – also auf die tatsächlich im Betrieb tätigen Mitarbeitenden. Benachbarte Betriebseinheiten können zusammengerechnet werden, sofern eine zeitnahe sanitätsdienstliche Versorgung gewährleistet ist.
Bereits bei der Planung neuer Betriebe, Baustellen oder Betriebserweiterungen muss der Unternehmer prüfen, ob Sanitätspersonal erforderlich ist.
Bei der Planung sind auch Krankheits- und Urlaubszeiten zu berücksichtigen, um jederzeit ausreichend Personal verfügbar zu haben.
Beeinflussende weitere Faktoren für die konkrete Anzahl
Die Anzahl der benötigten Betriebssanitäter:innen hängt nicht nur von der Mitarbeiterzahl ab, sondern auch von:
- der Art der Gefährdungen (z. B. Arbeiten mit Strom, Maschinen, Hitze, Gefahrstoffen)
- der möglichen Schwere von Verletzungen (z. B. Verbrennungen, Vergiftungen, schwere Schnittverletzungen)
- der Unfallhäufigkeit in der Vergangenheit
- besonderen betrieblichen Gegebenheiten, wie schwer zugängliche Unfallorte oder längere Rettungszeiten
Beispiele:
- In einem Bürobetrieb mit geringen Gefahren kann ein gut ausgebildeter Ersthelfer oft ausreichen.
- In einem Chemiebetrieb, einer Werkstatt mit hohem Verbrennungsrisiko oder auf einer Großbaustelle ist in der Regel mindestens ein, oft mehrere Betriebssanitäter:innen erforderlich.
Besondere Verhältnisse
Besondere Verhältnisse können eine Abweichung von den Mindestanforderungen erforderlich machen, z. B. wenn:
- Rettungseinheiten nicht schnell genug an den Notfallort gelangen
- der Notfallort schwer zugänglich ist
- erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig werden, die normale Ersthelfer:innen nicht leisten können
In solchen Fällen sollte bereits bei einer geringeren Anzahl von Versicherten ein Betriebssanitäter oder eine Betriebssanitäterin bereitstehen.
Qualifikation der Betriebssanitäter:innen
Grundsätzlich dürfen nur Personen als Betriebssanitäter:innen eingesetzt werden, die ihre Ausbildung an anerkannten Ausbildungsstätten absolviert haben, die von den Unfallversicherungsträgern als geeignet beurteilt werden. So ist gewährleistet, dass sie erweiterte medizinische Maßnahmen im Notfall fachgerecht durchführen können.
Tipp
Zur einfachen Planung empfiehlt sich der Ersthelfer- und Betriebssanitäter-Rechner, der alle relevanten Faktoren berücksichtigt und die optimale Anzahl von Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen für Ihren Betrieb ermittelt.
Zusammenfassung der DGUV-Anforderungen
- Mindestens ein Betriebssanitäter bei großen Betriebsstätten oder Baustellen.
- Anzahl richtet sich nach gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden, nicht nach Gesamtbelegschaft.
- Besondere Umstände können eine frühere oder zusätzliche Bestellung erforderlich machen.
- Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich.
- Planung muss Krankheits- und Urlaubszeiten berücksichtigen.
Die Aufgaben der Betriebssanitäter
Betriebssanitäter:innen sind weit mehr als erfahrene Ersthelfer. Sie übernehmen eine Vielzahl von Aufgaben, die im betrieblichen Alltag von zentraler Bedeutung sind – sowohl in akuten Notfällen als auch präventiv für die Sicherheit der Mitarbeitenden.
Stellen Sie sich folgendes Szenario vor: Bei einem Industrieunfall zieht sich ein Mitarbeitender schwere Verbrennungen zu. Der Notruf wurde bereits abgesetzt, doch der Rettungsdienst ist noch unterwegs. In dieser kritischen Zeit kommt es auf schnelle, qualifizierte Hilfe an.
Genau hier setzen Betriebssanitäter:innen an. Sie sind speziell geschult und leisten weit mehr als die klassische Erste Hilfe.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
- Durchführung qualifizierter Erste-Hilfe- und Rettungsmaßnahmen: Betriebssanitäter:innen wenden nicht nur Basismaßnahmen an, sondern sind geschult in erweiterten Notfallmaßnahmen, wie sie z. B. bei größeren Verletzungen oder lebensbedrohlichen Situationen erforderlich sind.
- Betreuung und Überwachung Verletzter bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes: Sie beobachten die Vitalzeichen, stabilisieren Patient:innen und leiten – wenn nötig – lebensrettende Sofortmaßnahmen ein.
- Führung und Wartung des Sanitätsraums: Der Sanitätsraum ist ihr zentraler Arbeitsbereich. Hier sorgen sie für Sauberkeit, Funktionstüchtigkeit und eine lückenlose Verfügbarkeit aller benötigten Materialien.
- Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung: Betriebssanitäter:innen bringen ihr Wissen ein, um Arbeitsplätze sicherer zu machen – präventiv und praxisnah.
- Mitwirkung bei der Erstellung von Notfall- und Evakuierungsplänen: Sie helfen dabei, Notfallkonzepte realistisch und wirksam zu gestalten – von der Erstversorgung bis zur koordinierten Übergabe an professionelle Rettungskräfte.
Damit sind Betriebssanitäter:innen die medizinische Kompetenz im Betrieb, neben den Betriebsärztinnen und -ärzten.
Sie tragen nicht nur dazu bei, dass Notfälle professionell und schnell versorgt werden, sondern stärken auch die betriebliche Gesundheitskultur und das Sicherheitsbewusstsein der gesamten Belegschaft.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter / zur Betriebssanitäterin
Die Ausbildung baut auf der Ersten-Hilfe-Ausbildung auf und endet mit der Bestellung / Ernennung als Betriebssanitäter / Betriebssanitäterin.

Die Grundausbildung zum Betriebssanitäter (63 Unterrichtseinheiten)
Die Grundausbildung bildet die Basis für die Tätigkeit als Betriebssanitäter. Sie richtet sich an Mitarbeitende, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, und erweitert deren Kenntnisse praxisnah und kompetenzorientiert.
Gesamtlernziel
Nach Abschluss der Grundausbildung können die Teilnehmenden:
- ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen durchführen
Inhalte und Lernziele
Die Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfungszeit und vermittelt umfassende Kenntnisse, die deutlich über die klassische Erste Hilfe hinausgehen:
- Lehrgangseinführung & Aufgaben der Betriebssanitäter: Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch VII u. a.)
- Vorgehen im Notfalleinsatz: Auffinden von Personen, Kontrolle der Vitalfunktionen, ganzkörperliche Untersuchung, Zusammenarbeit mit Ersthelfern, Ärzt:innen und Rettungsdienst
- Störungen des Bewusstseins, Atmung und Herz-Kreislauf-Systems: Sofortmaßnahmen erkennen und einleiten; akute Gefährdungen wie Schlaganfall oder Kreislaufkollaps erkennen
- Wiederbelebung: Basismaßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung, Unterstützung von Ärzt:innen und Rettungsdiensten
- Schock, Stoffwechselentgleisungen, Bauchtrauma: Sofortmaßnahmen bei hypoglykämischen oder hyperglykämischen Notfällen, Versorgung bei Traumata oder akuten Bauchschmerzen
- Hygiene und Infektionsschutz: Umgang mit sterilem Material, Eigen- und Fremdschutz sicherstellen
- Dokumentation und Beobachtung: Systematische Aufzeichnung des Patientenstatus, Unterstützung bei der Notfallversorgung
- Traumatologie: Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma, fachgerechtes Lagern
- Blutstillung, Wundversorgung, thermische Schäden, Stromunfälle, Vergiftungen, Arzneimittel: Erkennen von Gefahren, Durchführung von Basismaßnahmen
- Rettung und Transport: Tragetechniken unter Beachtung von Eigen- und Fremdsicherung
- Fallbeispiele und praktische Übungen: Realitätsnahe Szenarien festigen die Handlungssicherheit
Prüfungen
- Schriftlich (max. 45 Minuten)
- Mündlich (max. 10 Minuten pro TN)
- Praktisch (max. 10 Minuten pro TN)
Tipp: Bestimmte Berufsgruppen können von der Grundausbildung befreit werden, wenn sie eine vergleichbare Qualifikation besitzen,
z. B. Ärzt:innen, examinierte Pflegekräfte, Notfallsanitäter:innen, Rettungsassistent:innen, Rettungssanitäter:innen oder Sanitätspersonal der Bundeswehr.
Für sie ist jedoch der Aufbaulehrgang verpflichtend, da er die betriebsspezifischen Aspekte abdeckt.
Der Aufbaulehrgang – Vertiefung und Spezialisierung (32 Unterrichtseinheiten)
Der Aufbaulehrgang baut auf der Grundausbildung auf und vermittelt erweiterte Kompetenzen, die speziell auf die betrieblichen Gefährdungen zugeschnitten sind.
Gesamtlernziel
Nach Abschluss können Teilnehmende:
- ihre Aufgaben im Sanitätsdienst beschreiben
- gesetzliche Bestimmungen erläutern
- physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen durchführen
- lebensrettende Maßnahmen anwenden
Inhalte und Lernziele
- Aufgaben und Grenzen als Betriebssanitäter: Bedeutung einzelner Qualifikationen und Verantwortlichkeiten
- Gesetzliche Unfallversicherung: System der Unfallverhütung, Versicherungsschutz und Leistungen
- Rechtsgrundlagen (Teil 2): Vertiefung relevanter Vorschriften (DGUV Vorschriften, BGB, SGB VII, Arbeitsschutzgesetz u. a.)
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Umgang mit Gefahrstoffen, physikalische Belastungen, präventive Maßnahmen
- Hygiene im Betrieb: Arbeitsplatz- und Körperhygiene, Infektionsschutzgesetz, Abfallgesetzgebung
- Umgang mit Geräten und Material im Sanitätsdienst: Sichere Handhabung von Erste-Hilfe-Material und betriebsspezifischen Geräten
- Praxistraining lebensrettender Maßnahmen: Umsetzung erweiterter Maßnahmen der Erstversorgung
- Praxistraining Fallbeispiele: Simulation einfacher und komplexer Notfallsituationen
Prüfungen
- Schriftlich (max. 45 Minuten)
- mündlich und praktisch (je nach TN max. 10 Minuten)
Der Aufbaulehrgang muss innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung absolviert werden, um die Gültigkeit der Ausbildung zu sichern.
Regelmäßige Fortbildung – Qualität sichern (16 Unterrichtseinheiten in 3 Jahren)
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und der Anpassung an aktuelle Anforderungen im betrieblichen Sanitätsdienst.
Gesamtlernziel
- Wissen und Fertigkeiten festigen und vertiefen
- Lebensrettende Maßnahmen auffrischen
- Praxisbezogene Neuerungen integrieren
Inhalte
- Organisation des betrieblichen Sanitäts-/Rettungsdienstes
- Rettungskette im Betrieb
- Einsatzerfahrungen, Neuerungen, Erfahrungsaustausch
- Vorgehen im Notfall: Festigung der Basismaßnahmen bei akut lebensbedrohlichen Zuständen
- Schwerpunktthemen je nach Betrieb:
- Atem-, Bewusstseins- und Herz-Kreislauf-Störungen
- AED-Anwendung
- Traumatische Notfälle
- Unfälle mit Freisetzung von Noxen
- Massenanfall von Verletzten und Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten
- Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
- Grundlagen der Krisenintervention und Kommunikation mit Betroffenen
- Lehrgangsabschluss
Die Fortbildung erhält die Handlungssicherheit der Betriebssanitäter:innen, stellt sicher, dass sie aktuelle Standards beherrschen und befähigt sie, ihr Wissen an Kolleg:innen weiterzugeben.
Wichtiger Hinweis zur Ausbildung
Betriebssanitäter-Lehrgänge dürfen nur von Ausbildungsstellen durchgeführt werden, die von den zuständigen Unfallversicherungsträgern als geeignet und ermächtigt beurteilt wurden. Die Teilnahme an einem Lehrgang bei einer nicht anerkannten Stelle erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und berechtigt nicht zum Einsatz als Betriebssanitäter im Betrieb.
- Dies gilt sowohl für die Grundausbildung als auch für den Aufbaulehrgang und die regelmäßige Fortbildung.
- Listen der ermächtigten Ausbildungsstellen können bei den jeweiligen Unfallversicherungsträgern oder direkt bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der DGUV einsehen: www.bg-qseh.de.
Wer trägt die Kosten für die Aus- und Fortbildung?
Die Kosten für Schulung und Fortbildung übernehmen grundsätzlich die Unternehmen selbst. Unfallversicherungsträger übernehmen diese Ausgaben nicht. Dennoch lohnt sich die Investition: Gut ausgebildete Betriebssanitäter:innen können Leben retten, Ausfallzeiten reduzieren und tragen entscheidend zur betrieblichen Sicherheit und zum positiven Ruf des Unternehmens bei.
Ausstattung: Was Betriebssanitäter:innen brauchen, um helfen zu können
Damit Betriebssanitäter:innen im Ernstfall effektiv arbeiten können, schreibt die DGUV Vorschrift einen voll ausgestatteten Sanitätsraum vor. Dieser muss jederzeit zugänglich und funktional eingerichtet sein.
Zur Mindestausstattung gehören unter anderem:
- Eine mobil einsetzbare Krankentrage zur sicheren Patientenlagerung und zum Transport
- Notfallmaterialien zur Versorgung akuter Verletzungen
- Ein Sanitätsrucksack nach DIN 13155, der neben dem Standardmaterial aus dem Verbandkasten zusätzlich Schienungsmaterial, Hilfsmittel zur Diagnostik und Beatmung enthält
- Ein Kommunikationsmittel zur Alarmierung des Rettungsdienstes
- Waschgelegenheit und geeignete Beleuchtung
- Eine stabile Liegefläche für die Betreuung verletzter Personen
Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich und gegen schädigende Einflüsse geschützt sind. Dazu zählen:
- Verbandkästen (z. B. Typ C nach DIN 13157, Typ E nach DIN 13169)
- Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte, Arzneimittel oder Antidote
- Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel für besondere Gefahrenlagen (z. B. Höhenrettung, Gefahrstoffunfälle)
Die Aufbewahrungsorte richten sich nach Unfallschwerpunkten, Betriebsstruktur und Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Erste-Hilfe-Material soll so verteilt sein, dass es von allen Arbeitsplätzen höchstens 100 m oder ein Stockwerk entfernt erreichbar ist. Antidote müssen gesondert gelagert und nur für befugte Personen zugänglich sein.
Hinweis: Erste-Hilfe-Material muss eine CE-Kennzeichnung tragen und nach Ablauf von Verfallsdaten oder bei Beschädigung erneuert werden. Weitere Mittel werden nach Gefährdungsbeurteilung und in Abstimmung mit dem Betriebsarzt bereitgestellt.
Tipp: Im Blogartikel Erste-Hilfe-Material im Betrieb – eine kompakte Übersicht finden Sie eine detaillierte Auflistung.
Bestellung und Dokumentation
Nach erfolgreicher Ausbildung müssen Betriebssanitäter:innen offiziell vom Arbeitgeber bestellt werden – idealerweise schriftlich.
Darüber hinaus empfiehlt sich ein übersichtlicher Aushang aller Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen mit:
- Namen
- Ausbildungsstand
- Kontaktdaten
- Einsatzbereichen
So ist im Notfall sofort klar, wer für die medizinische Erstversorgung zuständig ist.
Fazit
Betriebssanitäter sind ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes.
Sie verbinden medizinische Fachkenntnis mit betriebsspezifischem Know-how – und sorgen im Ernstfall dafür, dass aus einem Unfall keine Katastrophe wird.
Mit ihrer Ausbildung, regelmäßigen Fortbildung und ihrem Engagement stärken sie die Sicherheitskultur, erhöhen die Handlungssicherheit im Betrieb und fördern das Vertrauen in die Organisation.
Wer in den betrieblichen Sanitätsdienst investiert, investiert direkt in die Gesundheit, Motivation und Sicherheit der gesamten Belegschaft.
Bei Fragen zu Ausbildungen, Bestellungen oder gesetzlichen Vorgaben unterstütze ich Sie gerne – kontaktieren Sie mich einfach!
Häufige Fragen zum betrieblichen Sanitätsdienst
Was ist ein Betriebssanitäter?
Betriebssanitäter:innen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die im Notfall erweiterte Erste Hilfe leisten, Vitalfunktionen sichern und die strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst gewährleisten. Sie schließen die Lücke zwischen Ersthelfern und professioneller Rettung.
Warum sind Betriebssanitäter:innen wichtig?
Sie erhöhen die Sicherheit der Mitarbeitenden, handeln gezielt bei Unfällen oder akuten Erkrankungen und verhindern, dass ein Notfall zu einer Katastrophe wird. Besonders in Betrieben mit hohen Gefährdungen oder Unfallrisiken sind sie unverzichtbar.
Welche rechtlichen Vorgaben gibt es?
Die Bestellung erfolgt nach § 27 DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und DGUV Regel 100-001:
≥1.500 Beschäftigte: mind. 1 Betriebssanitäter
250–1.500 Beschäftigte: 1 Betriebssanitäter bei erhöhtem Unfallrisiko
Baustellen ≥100 Beschäftigte: mind. 1 Betriebssanitäter
Hier ist auch die Ausbildung geregelt.
Wovon hängt die Anzahl der Sanitäter:innen ab?
Neben der Mitarbeiterzahl beeinflussen folgende Faktoren den Personalbedarf: Art der Gefährdungen, mögliche Verletzungsschwere, Unfallhäufigkeit, schwer zugängliche Arbeitsbereiche und längere Rettungszeiten.
Welche Ausbildung benötigen Betriebssanitäter:innen?
Grundausbildung (63 UE): Erweiterte Erste Hilfe, Notfallmaßnahmen, Vitalzeichenkontrolle, Traumatologie, Rettung und Transport
Aufbaulehrgang (32 UE): Vertiefung, rechtliche Grundlagen, Gefahrstoffe, praxisbezogene Notfallübungen
Regelmäßige Fortbildung (16 UE in 3 Jahren): Auffrischung, neue Standards, Praxisübungen
Wer trägt die Kosten für Ausbildung und Fortbildung?
Die Unternehmen übernehmen die Kosten selbst. Unfallversicherungsträger übernehmen diese Ausgaben nicht.
Welche Ausstattung benötigen Betriebssanitäter:innen?
Ein voll ausgestatteter, jederzeit zugänglicher Sanitätsraum mit:
Krankentrage und Sanitätsrucksack (DIN 13155)
Notfallmaterialien, Verbandkästen, medizinische Geräte
Kommunikationsmittel für den Rettungsdienst
Geeignete Beleuchtung und Waschgelegenheit

Yvonne Lucke
Yvonne Lucke ist Notfallsanitäterin, Gesundheitspädagogin, Fachbuchautorin und Erste-Hilfe-Ausbilderin. Seit über 15 Jahren vermittelt sie praxisnahes Wissen aus dem Rettungsdienst und zeigt, wie man in kritischen Momenten ruhig, sicher und selbstbewusst handelt – für sich selbst, andere oder ihre tierischen Begleiter.
Privat liebt sie Gartenarbeit, kreatives Werkeln und lange Spaziergänge mit ihren Hunden. Kaffee, gute Bücher und kleine Alltagsfreuden gehören für sie genauso dazu wie das Wissen, das im Ernstfall Leben retten kann.