Ersthelfer nicht vor Ort? So berücksichtigen Sie Homeoffice, Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit
In einem Unternehmen sind ausreichend betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer ausgebildet. Die Liste ist aktuell, die Fortbildungen sind geplant und auf den ersten Blick scheint die Erste Hilfe gut organisiert zu sein.
Dann beginnt ein ganz normaler Montag.
Ein Teil der Beschäftigten arbeitet im Homeoffice. Zwei Ersthelfende sind im Urlaub, eine Kollegin ist krank und einige Beschäftigte beginnen erst mit der Spätschicht. Plötzlich sind deutlich weniger Ersthelfer vor Ort, als die Liste vermuten lässt.
Und genau hier zeigt sich, warum die Zahl ausgebildeter Ersthelfender allein wenig darüber aussagt, ob die Erste Hilfe im Arbeitsalltag tatsächlich funktioniert.
Für die Planung betrieblicher Ersthelfer bedeutet Homeoffice nämlich mehr als nur eine geringere Zahl anwesender Beschäftigter. Auch die Ersthelfenden selbst können an diesem Tag zu Hause arbeiten. Urlaub, Krankheit, Teilzeit und unterschiedliche Arbeitszeiten verändern die Anwesenheit zusätzlich.
Entscheidend ist deshalb nicht nur, wie viele Ersthelferinnen und Ersthelfer ein Unternehmen ausgebildet hat. Entscheidend ist, ob zu den tatsächlichen Arbeitszeiten ausreichend Ersthelfer vor Ort und dort erreichbar sind, wo Beschäftigte Hilfe brauchen könnten.
Flexible Arbeitsformen machen die Organisation der Ersten Hilfe nicht unmöglich. Sie verlangen aber eine Planung, die sich am tatsächlichen Arbeitsalltag orientiert.

Inhaltsverzeichnis
Warum die Zahl ausgebildeter Ersthelfer allein nicht reicht
Die betriebliche Erste Hilfe wird schnell zu einer Rechenaufgabe.
Wie viele Beschäftigte haben wir? Wie viele Ersthelfende benötigen wir? Erreichen wir die vorgeschriebene Quote?
Diese Zahlen sind wichtig. Sie erzählen aber noch nicht die ganze Geschichte.
Denn eine Ersthelferin im Homeoffice kann nicht gleichzeitig im Firmengebäude Erste Hilfe leisten. Ein Ersthelfer im Urlaub ist zwar weiterhin ausgebildet, aber nicht verfügbar. Und zehn qualifizierte Ersthelfende in der Frühschicht lösen nicht automatisch das Problem einer unzureichend besetzten Nachtschicht.
Deshalb lohnt es sich, bei der Planung zwei Fragen voneinander zu trennen:
Wie viele Ersthelfende haben wir ausgebildet?
und
Wie viele davon stehen tatsächlich zur Verfügung, wenn bei uns gearbeitet wird?
Erst die zweite Frage zeigt, ob die Organisation auch im Alltag funktioniert.
Wie viele Ersthelfer müssen tatsächlich anwesend sein?
Die Grundlage für die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfender bildet § 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“.
Bei zwei bis 20 anwesenden Versicherten muss mindestens eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer zur Verfügung stehen.
Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten beträgt die erforderliche Zahl in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent, in sonstigen Betrieben zehn Prozent der anwesenden Versicherten.
Das entscheidende Wort lautet dabei anwesend.
Für die erforderliche Zahl wird also nicht einfach die gesamte Belegschaft eines Unternehmens zugrunde gelegt. Entscheidend ist die Zahl der Versicherten, die tatsächlich anwesend sind.
Wenn du zunächst wissen möchtest, wie viele Ersthelfende dein Unternehmen grundsätzlich benötigt, findest du in unserem Beitrag „Wie viele Ersthelfer im Betrieb und ab wann Betriebssanitäter Pflicht sind“ die ausführlichen Grundlagen und unseren Ersthelfer- und Betriebssanitäter-Rechner.
Für die weitere Organisation beginnt danach allerdings erst der interessante Teil.
Denn die vorgeschriebene Quote sagt uns, wie viele Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen. Sie sagt noch nicht, wie viele Menschen insgesamt ausgebildet werden sollten, damit diese Zahl im Arbeitsalltag zuverlässig erreicht wird. Denn ausreichend Ersthelfende ausgebildet zu haben und ausreichend Ersthelfer vor Ort zu haben, ist in der Praxis nicht automatisch dasselbe.
Genau hier kommen Homeoffice, Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit ins Spiel.
Merke
Die Mindestquote und die sinnvollerweise auszubildende Zahl an Ersthelfenden sind nicht automatisch dasselbe.
Entscheidend ist, dass die erforderliche Zahl während der tatsächlichen Arbeitszeiten zur Verfügung steht.
Ersthelfer im Homeoffice: Was bedeutet das für die Planung?
Homeoffice verändert zunächst einmal die Anwesenheit im Unternehmen.
Wenn ein Teil der Beschäftigten von zu Hause arbeitet, sind an diesen Tagen weniger Versicherte am Unternehmensstandort anwesend. Dadurch kann auch die absolute Zahl der benötigten Ersthelfenden geringer sein.
Die vorgeschriebene Quote bleibt jedoch bestehen.
Die DGUV empfiehlt deshalb bei flexiblen Arbeitsformen, die tatsächlichen Anwesenheiten zu betrachten. Je nach betrieblichen Gegebenheiten kann beispielsweise geprüft werden, wie viele Beschäftigte an bestimmten Wochentagen oder zu bestimmten Tageszeiten durchschnittlich anwesend sind.
Das ist gerade bei festen Homeoffice-Regelungen interessant.
Vielleicht arbeitet montags ein großer Teil des Teams von zu Hause, während mittwochs aufgrund gemeinsamer Besprechungen fast alle Beschäftigten im Unternehmen sind. Dann verändert sich nicht nur die Zahl der anwesenden Beschäftigten, sondern möglicherweise auch die Zahl der benötigten Ersthelfenden.
Noch wichtiger ist allerdings eine zweite Frage:
Welche Ersthelfenden sind an diesen Tagen tatsächlich vor Ort?
Wenn ein Unternehmen rechnerisch ausreichend Ersthelfende ausgebildet hat, diese aber regelmäßig gleichzeitig im Homeoffice arbeiten, kann es trotzdem passieren, dass am Unternehmensstandort nicht ausreichend Ersthelfer vor Ort sind.
Die DGUV empfiehlt deshalb, Präsenzzeiten entsprechend zu koordinieren. Ist das nicht zuverlässig möglich, kann es sinnvoll beziehungsweise erforderlich sein, weitere Beschäftigte auszubilden.
Und wer hilft bei einem Unfall im Homeoffice?
An dieser Stelle müssen wir zwei Dinge voneinander trennen.
Die eine Frage betrifft die Ersthelferorganisation am Unternehmensstandort.
Die andere betrifft die Arbeit von zu Hause selbst.
Nach den FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe ist bei einer versicherten Person, die allein von zu Hause arbeitet, grundsätzlich kein betrieblicher Ersthelfender erforderlich. Erst ab zwei anwesenden Versicherten müssen Ersthelfende zur Verfügung stehen. Für allein von zu Hause Arbeitende muss die Möglichkeit bestehen, erforderlichenfalls einen Notruf über Festnetz oder Mobiltelefon abzusetzen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass Arbeitsschutz im Homeoffice keine Rolle spielt.
Auch bei mobiler Arbeit müssen die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen betrachtet und geeignete Schutzmaßnahmen abgeleitet werden. Dazu können beispielsweise Arbeitsmittel, Arbeitsplatz, Arbeitsumgebung und Arbeitsabläufe gehören.
Auch der gesetzliche Unfallversicherungsschutz endet nicht grundsätzlich an der Wohnungstür. Bei mobiler Arbeit besteht nach Angaben der DGUV grundsätzlich Versicherungsschutz im selben Umfang wie bei der Tätigkeit an der Unternehmensstätte.
Für unsere Frage nach der betrieblichen Ersthelferorganisation ist aber zunächst wichtig:
Eine Ersthelferin oder ein Ersthelfer, die oder der im Homeoffice arbeitet, steht an diesem Tag am Unternehmensstandort nicht als Ersthelfer vor Ort zur Verfügung.
Ersthelfer bei Schichtarbeit: Die Gesamtzahl sagt wenig aus
Bei Schichtarbeit wird besonders deutlich, warum die Zahl ausgebildeter Ersthelfender allein nicht ausreicht.
Nehmen wir einen Betrieb mit zehn qualifizierten Ersthelfenden.
Acht davon arbeiten überwiegend in der Frühschicht. Zwei arbeiten in der Spätschicht. In der Nachtschicht ist regelmäßig niemand von ihnen anwesend.
Auf einer Gesamtliste sehen zehn ausgebildete Ersthelfende zunächst komfortabel aus.
Für einen Notfall um zwei Uhr nachts sagt diese Zahl allerdings wenig aus.
Deshalb müssen bei der Organisation die tatsächlichen Arbeitszeiten berücksichtigt werden. Entscheidend ist, wie viele Versicherte während der jeweiligen Arbeitszeiten anwesend sind und ob die daraus erforderliche Zahl an Ersthelfenden zur Verfügung steht.
Für die Praxis bedeutet das: Auch in den jeweiligen Arbeitszeiten muss geprüft werden, ob ausreichend Ersthelfer vor Ort sind. Eine komfortable Gesamtzahl über alle Schichten hinweg beantwortet diese Frage noch nicht.
Dabei können Früh-, Spät- und Nachtschichten ebenso eine Rolle spielen wie Wochenenddienste, Teilzeitmodelle, Gleitzeit oder wechselnde Dienstpläne.
Ein Ersthelferzertifikat hat schließlich keine Nachtschicht. Der Mensch dahinter schon.
Und genau deshalb gehört die zeitliche Verteilung zur betrieblichen Planung.
Wie bleiben trotz Urlaub und Krankheit ausreichend Ersthelfer vor Ort?
Besonders sichtbar werden knappe Planungen häufig während der Ferienzeit.
Zwei Ersthelfende haben gleichzeitig Urlaub. Eine weitere Person erkrankt kurzfristig. Jemand anderes befindet sich auf einer Fortbildung.
Plötzlich reicht eine Besetzung, die auf dem Papier problemlos funktioniert hat, nicht mehr aus.
Dabei sind Urlaub und Krankheit keine außergewöhnlichen Ereignisse. Sie gehören zu einem normalen Arbeitsjahr.
Die DGUV weist deshalb ausdrücklich darauf hin, dass es aufgrund von Abwesenheiten notwendig sein kann, mehr Personen aus- und fortbilden zu lassen. Neben Urlaub und Krankheit können beispielsweise auch andere dienstliche Verpflichtungen dazu führen, dass nicht alle Ersthelfenden gleichzeitig anwesend sind.
Ein organisatorischer Puffer ist deshalb nicht einfach eine komfortable Reserve.
Er kann notwendig sein, damit trotz Urlaub, Krankheit oder anderer Abwesenheiten zuverlässig ausreichend Ersthelfer vor Ort zur Verfügung stehen.
Aus der Praxis gedacht
Die sinnvollere Frage lautet deshalb nicht nur:
„Wie viele Ersthelfende müssen wir mindestens haben?“
Sondern:
„Wie viele Menschen müssen wir ausbilden, damit zu unseren tatsächlichen Arbeitszeiten zuverlässig genügend Ersthelfende anwesend sind?“
Wenn die Antwort darauf lautet, dass weitere Beschäftigte qualifiziert werden sollten, entsteht in Unternehmen häufig direkt die nächste Frage: Wer möchte diese Aufgabe eigentlich übernehmen?
Dazu findest du in unserem Beitrag „Wie kann ich Mitarbeiter motivieren, Ersthelfer zu werden?“ weitere Gedanken und Erfahrungen aus der Praxis.
Nicht nur wie viele, sondern auch wo
Bis hierhin haben wir vor allem über Zahlen und Arbeitszeiten gesprochen.
Aber auch das reicht noch nicht.
Stellen wir uns einen größeren Unternehmensstandort mit mehreren Gebäuden vor. Rechnerisch sind ausreichend Ersthelfende anwesend. Sie arbeiten allerdings fast alle gemeinsam im Verwaltungsgebäude.
Ein Arbeitsunfall passiert gleichzeitig in einer Produktionshalle auf der anderen Seite des Geländes.
Die vorgeschriebene Zahl kann erfüllt sein. Trotzdem stellt sich eine ganz praktische Frage:
Wie schnell ist tatsächlich jemand beim betroffenen Menschen?
Die DGUV weist deshalb darauf hin, dass auch die Verteilung der Ersthelfenden über das Betriebsgelände, verschiedene Unternehmensteile und Abteilungen berücksichtigt werden muss. Die Dauer bis zur Erstversorgung kann entscheidend sein.
Für größere oder räumlich getrennte Betriebe bedeutet das, nicht nur die Gesamtzahl zu betrachten.
Wo arbeiten die Beschäftigten? Wie weit liegen einzelne Bereiche auseinander? Welche Gebäude sind zu welchen Zeiten besetzt? Gibt es Arbeitsbereiche, die nur schwer oder mit längeren Wegen erreichbar sind?
Diese Fragen gehören zur betrieblichen Realität und damit auch in die Gefährdungsbeurteilung.
Zur räumlichen Organisation gehört aber nicht nur die Frage, wo Ersthelfende arbeiten. Auch das Erste-Hilfe-Material im Betrieb muss dort verfügbar und schnell erreichbar sein, wo es gebraucht werden kann. Was bei Verbandkästen, Standorten, Kennzeichnung und Kontrolle zu beachten ist, findest du ausführlich in meinem Beitrag zum Erste-Hilfe-Material im Betrieb.
Wer ist besonders regelmäßig vor Ort?
Bei der Planung kann es sinnvoll sein, gezielt Beschäftigtengruppen einzubeziehen, die aufgrund ihrer Tätigkeit regelmäßig am Unternehmensstandort arbeiten.
Die DGUV nennt beispielsweise Mitarbeitende am Empfang, im Wachdienst, im Callcenter, in der Kantine oder im IT-Support.
Das bedeutet nicht, dass genau diese Beschäftigten zwangsläufig Ersthelfende werden müssen. Der Gedanke dahinter ist vielmehr, bei der Auswahl auch die tatsächliche Anwesenheit zu berücksichtigen.
Je nach Unternehmen können ganz andere Bereiche diese Voraussetzung erfüllen.
Auch Beschäftigte, die aus anderen Gründen regelmäßig und entsprechend den Voraussetzungen in Erster Hilfe fortgebildet werden, können einbezogen werden. Die DGUV nennt hier beispielsweise Angehörige von Feuerwehren oder Hilfsorganisationen.
Können sich benachbarte Unternehmen unterstützen?
Arbeiten mehrere Unternehmen an einem Standort oder in einem gemeinsamen Gebäude, kann auch Zusammenarbeit eine Möglichkeit sein.
Die DGUV beschreibt beispielsweise für Industrieparks oder Einkaufszentren die Möglichkeit, Absprachen mit benachbarten Unternehmen zu treffen und schriftlich festzuhalten, um sich bei Erste-Hilfe-Leistungen gegenseitig zu unterstützen.
Dabei ist ein Punkt wichtig:
Sich im Ernstfall darauf zu verlassen, dass „nebenan bestimmt jemand helfen kann“, ist noch keine organisierte Lösung.
Wenn Unternehmen zusammenarbeiten möchten, sollte vorher klar geregelt sein, wie diese Unterstützung tatsächlich funktioniert.
Anwesenheit hilft nur, wenn Ersthelfende erreichbar sind
Stellen wir uns nun vor, die Planung funktioniert.
Genügend Ersthelfende sind ausgebildet. Sie sind tatsächlich anwesend und sinnvoll über den Standort verteilt.
Dann passiert ein Unfall.
Und niemand weiß, welche Ersthelferin heute im Gebäude ist oder wie sie erreicht werden kann.
Damit kommen wir zum zweiten wichtigen Teil der FBEH-001: der Alarmierung.
Im Unternehmen muss sichergestellt sein, dass Ersthelfende unverzüglich alarmiert, notwendige Informationen weitergegeben und gegebenenfalls der Notruf abgesetzt werden können. Helfende und externe Einsatzkräfte müssen schnell und zuverlässig zum Einsatzort gelangen können.
Gerade bei wechselnden Anwesenheiten lohnt sich deshalb die Frage, ob bestehende Abläufe noch funktionieren.
Eine Liste mit allen ausgebildeten Ersthelfenden sagt beispielsweise noch nicht, wer davon heute tatsächlich anwesend ist. Zu wissen, dass ausreichend Ersthelfer vor Ort sein sollten, reicht also nicht. Beschäftigte müssen im Notfall auch wissen, wie sie die Menschen schnell erreichen.
Je nach Größe und Struktur eines Unternehmens können unterschiedliche Lösungen sinnvoll sein. Die DGUV nennt beispielsweise eine einheitliche Telefonnummer, ein ständig erreichbares Mobiltelefon, Hinweise über Aushänge oder das Unternehmens-Intranet sowie Kennzeichnungen, an denen erkennbar ist, wo sich Ersthelfende aufhalten.
Auch Informations- und Kommunikationstechnik kann eingesetzt werden, um anwesende Ersthelfende zu erfassen und im Notfall zu alarmieren.
Dabei sollte die Technik immer eine Aufgabe lösen und nicht zum Selbstzweck werden.
Die entscheidende Frage lautet nicht:
„Welche App brauchen wir?“
Sondern:
„Wie bekommt ein Mensch bei uns im Notfall schnell Unterstützung?“
Erst danach lässt sich sinnvoll entscheiden, ob dafür ein Telefon, ein digitales System oder eine andere Lösung geeignet ist.
Die DGUV weist außerdem darauf hin, dass Apps zur Alarmierung registrierter Ersthelfender aus der Umgebung außerhalb des Betriebes die erforderliche innerbetriebliche Erste-Hilfe-Organisation nicht ersetzen.
Wissen die Beschäftigten, wie das funktioniert?
Dieser Punkt wird leicht übersehen.
Vielleicht gibt es einen guten Notfallplan. Vielleicht ist eine interne Rufnummer eingerichtet und die Ersthelfenden sind sinnvoll verteilt.
Aber kennen die Beschäftigten diese Rufnummer?
Wissen neue Mitarbeitende davon?
Wissen Menschen in der Spätschicht, ob dort andere Abläufe gelten?
Und weiß jemand, wie der Rettungsdienst auf einem größeren Betriebsgelände zum richtigen Gebäude gelangt?
Eine Organisation funktioniert nur dann, wenn die Menschen, die sie im Ernstfall nutzen sollen, sie kennen.
Die DGUV nennt deshalb ausdrücklich die Information der Beschäftigten, beispielsweise im Rahmen der jährlichen Unterweisung. Informationen zur Ersten Hilfe können zusätzlich dauerhaft im Intranet oder über geeignete Aushänge zur Verfügung gestellt werden.
Ein Notfallplan hilft nicht allein deshalb, weil er geschrieben wurde.
Er hilft, wenn Menschen im entscheidenden Moment wissen, was sie tun können.
Was bedeutet das konkret für die betriebliche Praxis?
Wer die eigene Ersthelferorganisation überprüfen möchte, sollte sich für einen Moment von der Liste der ausgebildeten Ersthelfenden lösen.
Schau stattdessen auf einen echten Arbeitstag.
Wie viele Menschen sind morgens um sieben tatsächlich da? Wie sieht es am Freitagnachmittag aus? Was verändert sich während der Ferienzeit? Welche Ersthelfenden arbeiten regelmäßig im Homeoffice? Wie ist die Spätschicht besetzt? Was passiert, wenn zusätzlich zwei Personen krank werden?
Danach kommt der räumliche Blick.
Sind die Ersthelfenden dort, wo auch Beschäftigte arbeiten? Sind getrennte Gebäude und abgelegene Bereiche berücksichtigt? Wie lange dauert es realistisch, bis jemand dort ist?
Und schließlich die Kommunikation.
Wissen die Beschäftigten, wie sie einen Ersthelfenden erreichen? Ist erkennbar, wer gerade anwesend ist? Funktionieren die Meldewege? Und ist geregelt, wie der Rettungsdienst zum tatsächlichen Einsatzort gelangt?
Der Praxistest
Stell dir nicht den optimal besetzten Dienstagvormittag vor.
Stell dir einen Freitagnachmittag während der Ferienzeit vor. Zwei Ersthelfende sind im Urlaub, eine Person ist krank, ein Teil des Teams arbeitet im Homeoffice und die Spätschicht ist kleiner besetzt als die Frühschicht.
Funktioniert eure Erste-Hilfe-Organisation dann immer noch?
Wenn diese Frage nicht sicher beantwortet werden kann, lohnt es sich, genauer hinzuschauen.
Genau dafür ist die Gefährdungsbeurteilung ein wichtiges Instrument.
Nicht, um einfach eine weitere Pflicht zu dokumentieren, sondern um die Organisation an die tatsächlichen Bedingungen im Unternehmen anzupassen.
Häufige Fragen zu Ersthelfern bei Homeoffice, Schichtarbeit und Urlaub
Wie wird Erste Hilfe im Homeoffice organisiert?
Arbeitet eine versicherte Person allein von zu Hause, ist nach den FAQ des DGUV-Fachbereichs Erste Hilfe grundsätzlich kein betrieblicher Ersthelfender erforderlich. Erst ab zwei anwesenden Versicherten müssen Ersthelfende zur Verfügung stehen. Für allein von zu Hause Arbeitende muss die Möglichkeit bestehen, erforderlichenfalls einen Notruf per Festnetz oder Mobiltelefon abzusetzen.
Zählen Beschäftigte im Homeoffice bei der Ersthelferquote im Betrieb mit?
Für die Zahl der benötigten Ersthelfenden am Unternehmensstandort ist die Zahl der dort anwesenden Versicherten maßgeblich. Arbeiten Beschäftigte zu Hause und sind damit am Standort nicht anwesend, erhöhen sie nicht die dort maßgebliche Zahl anwesender Versicherter.
Müssen bei Schichtarbeit in jeder Schicht Ersthelfer anwesend sein?
Maßgeblich ist die Zahl der jeweils anwesenden Versicherten. Die erforderliche Erste-Hilfe-Versorgung muss deshalb auch bei unterschiedlichen Arbeitszeiten gewährleistet sein. Für Schichtbetriebe bedeutet das, die tatsächliche Besetzung während der einzelnen Arbeitszeiten bei der Organisation zu berücksichtigen.
Was passiert, wenn Ersthelfer Urlaub haben oder krank sind?
Die notwendige Zahl an Ersthelfenden muss trotzdem zur Verfügung stehen. Die DGUV weist ausdrücklich darauf hin, dass es deshalb erforderlich sein kann, mehr Personen auszubilden, um typische Abwesenheiten wie Urlaub, Krankheit oder andere dienstliche Verpflichtungen ausgleichen zu können.
Reicht es aus, genau die vorgeschriebene Mindestzahl auszubilden?
Nicht unbedingt. Die vorgeschriebene Quote beschreibt, wie viele Ersthelfende zur Verfügung stehen müssen. Wenn Beschäftigte regelmäßig im Homeoffice arbeiten, Urlaub haben, krank werden oder in unterschiedlichen Schichten eingesetzt sind, kann es erforderlich sein, insgesamt mehr Menschen auszubilden, damit die notwendige Zahl tatsächlich anwesend ist.
Können digitale Ersthelfer-Apps die betriebliche Organisation ersetzen?
Digitale Systeme können dabei helfen, anwesende Ersthelfende zu erfassen, zu alarmieren und Einsätze zu koordinieren. Die DGUV stellt jedoch klar, dass Apps zur Alarmierung registrierter Ersthelfender aus der Umgebung außerhalb des Betriebes die erforderliche innerbetriebliche Erste-Hilfe-Organisation nicht ersetzen.
Fazit: Erste Hilfe muss zum tatsächlichen Arbeitsalltag passen
Homeoffice, mobiles Arbeiten, Teilzeit, Schichtarbeit, Urlaub und Krankheit sind keine Sonderfälle unserer Arbeitswelt.
Sie gehören zum normalen Arbeitsalltag.
Deshalb sollte auch die betriebliche Erste Hilfe nicht für einen theoretischen Tag geplant werden, an dem zufällig alle Beschäftigten gleichzeitig anwesend sind.
Die vorgeschriebenen Ersthelferquoten sind dafür eine wichtige Grundlage. Eine funktionierende Organisation entsteht aber erst, wenn wir diese Zahlen auf den eigenen Betrieb übertragen.
Wer ist tatsächlich anwesend?
Wo arbeiten diese Menschen?
Wie verändern sich Anwesenheiten im Laufe des Tages und der Woche?
Welche Ausfälle müssen realistisch berücksichtigt werden?
Wie werden Ersthelfende erreicht?
Und wissen die Beschäftigten, wie sie im Notfall Unterstützung bekommen?
Manchmal führt diese Betrachtung dazu, dass mehr Menschen ausgebildet werden sollten, als die Mindestquote zunächst vermuten lässt. Manchmal müssen Präsenzzeiten oder Schichtpläne besser berücksichtigt werden. An anderer Stelle fehlt vielleicht gar kein weiterer Ersthelfer, sondern lediglich ein verlässlicher Alarmierungsweg. Das Ziel bleibt dabei immer dasselbe: Während der tatsächlichen Arbeitszeiten müssen ausreichend Ersthelfer vor Ort und erreichbar sein.
Es gibt deshalb nicht die eine Organisation, die für jeden Betrieb funktioniert.
Es gibt aber einen guten Maßstab:
Die Erste Hilfe sollte nicht nur auf dem Papier organisiert sein. Sie sollte dort funktionieren, wo Menschen tatsächlich arbeiten.
Denn Handlungssicherheit entsteht nicht durch eine Liste mit Namen.
Sie entsteht durch Menschen, die vorbereitet und erreichbar sind, und durch eine Organisation, die ihnen ermöglicht, im entscheidenden Moment zu handeln.
Quellen und weiterführende Informationen
Ergänzend berücksichtigt wurden Praxisinformationen von ecoprotec zur Ersten Hilfe bei flexiblen Arbeitszeitmodellen, MultiBel zur Ersthelferplanung während Urlaubszeiten sowie das Informationsportal für Arbeitgeber zur Sicherstellung der Ersthelferorganisation.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information zur Organisation der betrieblichen Ersten Hilfe. Welche Maßnahmen für einen konkreten Betrieb erforderlich sind, muss anhand der jeweiligen betrieblichen Bedingungen und im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung beurteilt werden. Bei konkreten Fragen können unter anderem der zuständige Unfallversicherungsträger, die Betriebsärztin bzw. der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen.
