Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb – und ab wann sind Betriebssanitäter Pflicht?
Wie viele Ersthelfer
braucht ein Betrieb –
und ab wann sind Betriebssanitäter Pflicht?
Ermitteln Sie die erforderliche Zahl betrieblicher Ersthelfer und prüfen Sie, ob zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich ist.
Wie viele Ersthelfer im Betrieb erforderlich sind, richtet sich nach der Zahl der anwesenden Personen und der Art des Betriebs. Ab bestimmten Betriebsgrößen oder bei besonderen Gefährdungen kann zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich sein.
Mit dem Ersthelfer-Rechner können Sie den Bedarf direkt ermitteln. Die zugrunde liegenden Vorgaben und Besonderheiten erklären wir Ihnen darunter verständlich und praxisnah.
Inhalte des Artikels
Ersthelfer-Rechner: Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?
Mit dem Rechner können Sie schnell prüfen,
- wie viele Ersthelfer in Ihrem Betrieb mindestens zur Verfügung stehen müssen
- ob zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich ist
Geben Sie dafür die Anzahl der Personen und die Art des Betriebs an und der Rechner zeigt Ihnen, wie viele Ersthelfer im Betrieb mindestens erforderlich sind.
Betrieblicher Ersthelfer- und Betriebssanitäter-Rechner
Betrieblicher Ersthelfer- und Betriebssanitäter- Rechner
Die Berechnung basiert auf den hinterlegten Vorgaben der DGUV Vorschrift 1. Bei Schichtarbeit, mehreren Standorten oder besonderen betrieblichen Bedingungen muss zusätzlich geprüft werden, ob die errechnete Mindestzahl auch während des tatsächlichen Betriebsablaufs zur Verfügung steht.
Wie viele Ersthelfer braucht ein Unternehmen?
Die erforderliche Anzahl betrieblicher Ersthelfer richtet sich vor allem nach der Zahl der anwesenden Personen und der jeweiligen Betriebsart.
Die DGUV Vorschrift 1 gibt folgende Mindestzahlen vor:
| Betriebsart | Erforderliche Zahl an Ersthelfern |
|---|---|
| Bis 20 anwesende Personen | mindestens 1 Ersthelfer |
| Verwaltungs- und Handelsbetriebe | mindestens 5 % der anwesenden Beschäftigten |
| Produktion, Bau und Lager | mindestens 10 % der anwesenden Beschäftigten |
| Kindertageseinrichtungen | 1 Ersthelfer je Kindergruppe |
| Hochschulen | mindestens 10 % der Beschäftigten |
Die Vorgaben müssen während des Betriebs tatsächlich erfüllt sein. Deshalb reicht es nicht aus, nur zu betrachten, wie viele Mitarbeitende irgendwann eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben.
Entscheidend ist, ob die erforderlichen Ersthelfer dann anwesend sind, wenn gearbeitet wird.
Aus der Praxis: Die errechnete Zahl ist nur der Ausgangspunkt
Gerade bei Schichtarbeit, Urlaub, Krankheit, Außendienst oder mehreren Standorten kann die tatsächliche Verfügbarkeit deutlich von der Zahl der ausgebildeten Ersthelfer abweichen.
Ein Beispiel: Sind genügend Ersthelfer ausgebildet, arbeiten diese aber überwiegend in derselben Schicht, kann die Organisation trotzdem nicht ausreichend sein.
Deshalb sollte die errechnete Mindestzahl immer mit der tatsächlichen Personaleinsatzplanung abgeglichen werden.
→ Ersthelfer bei Schichtarbeit, Homeoffice, Urlaub und Krankheit richtig planen
Betriebssanitäter: Ab wann besteht eine Pflicht?
Neben betrieblichen Ersthelfern kann ab einer bestimmten Betriebsgröße oder bei besonderen Gefährdungen zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich sein.
Die Grundlage bildet § 27 der DGUV Vorschrift 1.
Ein Betriebssanitäter ist erforderlich:
- in Betrieben mit mehr als 1.500 Mitarbeitenden
- bei besonderen Gefährdungen bereits ab 250 Mitarbeitenden
- auf Großbaustellen unter bestimmten Voraussetzungen bereits ab 100 Personen
Bei besonderen Gefährdungen spielt zusätzlich die Gefährdungsbeurteilung eine wichtige Rolle.
Dazu können beispielsweise Arbeitsbereiche mit erhöhtem Risiko für schwere Verletzungen oder gesundheitliche Notfälle gehören.
Die vollständige DGUV Vorschrift 1 können Sie direkt bei der DGUV einsehen.
Ersthelfer und Betriebssanitäter erfüllen unterschiedliche Aufgaben
Betriebliche Ersthelfer und Betriebssanitäter sind nicht dasselbe.
Ersthelfer sind dafür ausgebildet, bei Unfällen und medizinischen Notfällen die notwendigen Erste-Hilfe-Maßnahmen einzuleiten und die Zeit bis zum Eintreffen weiterer Hilfe zu überbrücken.
Betriebssanitäter verfügen über eine weitergehende Qualifikation und übernehmen im betrieblichen Sanitätsdienst zusätzliche Aufgaben.
Ob ein Betrieb einen Betriebssanitäter benötigt, richtet sich deshalb nicht danach, wie viele Ersthelfer vorhanden sind, sondern nach den dafür geltenden betrieblichen Voraussetzungen.
→ Betriebssanitäter im Unternehmen: Pflicht, Aufgaben und Organisation
Was Unternehmen bei der Planung zusätzlich berücksichtigen sollten
Die reine Berechnung der Mindestzahl ist wichtig. Für eine funktionierende Erste-Hilfe-Organisation reicht sie aber nicht aus.
In der Praxis sollten Unternehmen zusätzlich darauf achten, dass
- die erforderlichen Ersthelfer tatsächlich anwesend sind
- alle Schichten ausreichend abgedeckt sind
- Urlaubs- und Krankheitszeiten berücksichtigt werden
- bei mehreren Standorten jeder Arbeitsbereich ausreichend versorgt ist
- Fortbildungsfristen eingehalten werden
- Beschäftigte wissen, wer im Notfall als Ersthelfer erreichbar ist
So entsteht nicht nur eine rechnerisch richtige Zahl, sondern eine Erste-Hilfe-Struktur, die im Betriebsalltag tatsächlich funktioniert.
Was der Ersthelfer-Rechner leistet
Der Rechner unterstützt Sie dabei, die erforderliche Mindestzahl schnell zu ermitteln.
Sie erhalten eine unmittelbare Orientierung dazu,
- wie viele Ersthelfer für die angegebene Betriebsgröße erforderlich sind
- welche Betriebsart berücksichtigt wird
- ob zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich sein kann
Das Ergebnis kann anschließend als Grundlage für die weitere betriebliche Planung genutzt werden.
Gerade bei Schichtbetrieb, wechselnden Teams oder mehreren Standorten sollte die rechnerische Mindestzahl anschließend mit der tatsächlichen Anwesenheit abgeglichen werden.
Fazit: Mindestbedarf berechnen – tatsächliche Verfügbarkeit prüfen
Wie viele Ersthelfer im Betrieb erforderlich sind, richtet sich nach klaren Vorgaben der DGUV Vorschrift 1.
Der Ersthelfer-Rechner hilft Ihnen dabei, die erforderliche Mindestzahl schnell zu bestimmen und gleichzeitig zu prüfen, ob zusätzlich ein Betriebssanitäter erforderlich ist.
Für die praktische Umsetzung zählt jedoch nicht nur die Zahl der ausgebildeten Personen. Entscheidend ist, ob die erforderlichen Ersthelfer während des laufenden Betriebs tatsächlich verfügbar sind.
→ Jetzt Ersthelfer-Bedarf berechnen
Weiterführende Informationen
Wenn Sie die Erste-Hilfe-Organisation in Ihrem Unternehmen weiter planen möchten, finden Sie hier die passenden Informationen:
→ Betriebliche Ersthelfer: Aufgaben, Ausbildung und Pflichten
Grundlagen zu Aufgaben, Ausbildung, Fortbildung und Organisation.
→ Ersthelfer bei Schichtarbeit, Homeoffice, Urlaub und Krankheit
So planen Sie die tatsächliche Verfügbarkeit im Betriebsalltag.
→ Betriebssanitäter im Unternehmen: Pflicht, Aufgaben und Organisation
Wann ein Betriebssanitäter erforderlich ist und welche Aufgaben er übernimmt.
→ Erste-Hilfe-Ausbildung für betriebliche Ersthelfer
Für Mitarbeitende, die neu als Ersthelfer eingesetzt werden sollen.
→ Erste-Hilfe-Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
Für Ersthelfer, deren Kenntnisse regelmäßig aufgefrischt werden müssen.
→ Erste Hilfe für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder
Für Mitarbeitende, die in Kindertagesstätten und Schulen als Ersthelfer tätig sind.
