Betriebssanitäter im Unternehmen: Pflicht, Aufgaben & Organisation – ein Leitfaden für Führungskräfte
In Ihrem Unternehmen sind Betriebssanitäter:innen vorgeschrieben. Zwei Mitarbeitende haben die Ausbildung absolviert – auf dem Papier ist also alles geregelt.
Aber was passiert, wenn eine Person Urlaub hat und die andere krank ist? Wie werden Betriebssanitäter:innen im Notfall alarmiert? Wo befindet sich die benötigte Ausstattung? Wer kontrolliert sie? Und wissen eigentlich alle Beschäftigten, an wen sie sich wenden können?
Genau hier zeigt sich: Ein funktionierender betrieblicher Sanitätsdienst besteht aus mehr als der vorgeschriebenen Anzahl qualifizierter Personen.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann Betriebssanitäter:innen erforderlich sind, welche Aufgaben sie übernehmen, welche Qualifikation sie benötigen und wie Sie den betrieblichen Sanitätsdienst so organisieren, dass er im Alltag tatsächlich funktioniert.
In diesem Artikel erfahren Sie:
Welche Rolle haben Betriebssanitäter:innen im Unternehmen?
Betriebssanitäter:innen sind Teil der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation. In Unternehmen, in denen aufgrund der Beschäftigtenzahl oder besonderer betrieblicher Verhältnisse ein betrieblicher Sanitätsdienst erforderlich ist, übernehmen sie Aufgaben der erweiterten Ersten Hilfe.
Dabei bringen sie einen wichtigen Vorteil mit: Sie kennen den Betrieb. Sie wissen, welche Gefährdungen bestehen, wie Arbeitsbereiche erreichbar sind, welche betrieblichen Abläufe berücksichtigt werden müssen und welche Ausstattung zur Verfügung steht.
Im Notfall können sie Betroffene versorgen und betreuen, Veränderungen beobachten, erforderliche Maßnahmen durchführen und die Übergabe an den Rettungsdienst vorbereiten. Gleichzeitig sind sie in die Organisation des betrieblichen Sanitätsdienstes eingebunden.
Betriebssanitäter:innen ersetzen dabei weder Ersthelfer:innen noch den Rettungsdienst oder die betriebsärztliche Versorgung. Sie sind ein eigener Baustein innerhalb einer funktionierenden betrieblichen Notfallorganisation.
Rechtliche Grundlage und Personalbedarf für Betriebssanitäter
Die rechtliche Basis für die Bestellung von Betriebssanitäter:innen bildet § 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ sowie die DGUV Regel 100-001, die diese Vorschrift konkretisiert. Diese Regelungen legen fest, wann und in welchem Umfang Betriebssanitäter:innen erforderlich sind.
Grundregeln für die Anzahl an Betriebssanitätern
- Betriebsstätten mit mehr als 1.500 Beschäftigten: Mindestens ein Betriebssanitäter muss vorhanden sein.
- Betriebsstätten mit 250 bis 1.500 Beschäftigten: Ein Betriebssanitäter ist erforderlich, wenn Art, Schwere oder Anzahl der Unfälle dies notwendig machen.
- Baustellen mit mehr als 100 Beschäftigten: Mindestens ein Betriebssanitäter muss bereitstehen. Dies gilt auch, wenn ein Auftrag an mehrere Unternehmer vergeben wird und insgesamt mehr als 100 Beschäftigte gleichzeitig tätig sind.
Wichtig: Die Zahl der benötigten Sanitäter:innen bezieht sich stets auf die gleichzeitig anwesenden Versicherten nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII – also auf die tatsächlich im Betrieb tätigen Mitarbeitenden. Benachbarte Betriebseinheiten können zusammengerechnet werden, sofern eine zeitnahe sanitätsdienstliche Versorgung gewährleistet ist.
Bereits bei der Planung neuer Betriebe, Baustellen oder Betriebserweiterungen muss der Unternehmer prüfen, ob Sanitätspersonal erforderlich ist.
Bei der Planung sind auch Krankheits- und Urlaubszeiten zu berücksichtigen, um jederzeit ausreichend Personal verfügbar zu haben.
Beeinflussende weitere Faktoren für die konkrete Anzahl
Die Anzahl der benötigten Betriebssanitäter:innen hängt nicht nur von der Mitarbeiterzahl ab, sondern auch von:
- der Art der Gefährdungen (z. B. Arbeiten mit Strom, Maschinen, Hitze, Gefahrstoffen)
- der möglichen Schwere von Verletzungen (z. B. Verbrennungen, Vergiftungen, schwere Schnittverletzungen)
- der Unfallhäufigkeit in der Vergangenheit
- besonderen betrieblichen Gegebenheiten, wie schwer zugängliche Unfallorte oder längere Rettungszeiten
Beispiele:
- In einem Bürobetrieb mit 20 gleichzeitig anwesenden Beschäftigten und geringen Gefährdungen ist aufgrund der Beschäftigtenzahl kein Betriebssanitäter vorgeschrieben. Die erforderliche Zahl an Ersthelfer:innen muss selbstverständlich trotzdem sichergestellt sein.
- In einem Betrieb mit besonderen Gefährdungen oder erschwerten Bedingungen für die Versorgung, etwa beim Umgang mit Gefahrstoffen oder an schwer zugänglichen Arbeitsplätzen, kann die Gefährdungsbeurteilung bzw. Abstimmung mit dem Unfallversicherungsträger ergeben, dass Betriebssanitäter:innen auch unterhalb der regulären Schwellenwerte sinnvoll oder erforderlich sind.
Besondere Verhältnisse
Besondere Verhältnisse können eine Abweichung von den Mindestanforderungen erforderlich machen, z. B. wenn:
- Rettungseinheiten nicht schnell genug an den Notfallort gelangen
- der Notfallort schwer zugänglich ist
- erweiterte Erste-Hilfe-Maßnahmen notwendig werden, die normale Ersthelfer:innen nicht leisten können
In solchen Fällen sollte bereits bei einer geringeren Anzahl von Versicherten ein Betriebssanitäter oder eine Betriebssanitäterin bereitstehen.
Qualifikation der Betriebssanitäter:innen
Grundsätzlich dürfen nur Personen als Betriebssanitäter:innen eingesetzt werden, die ihre Ausbildung an anerkannten Ausbildungsstätten absolviert haben, die von den Unfallversicherungsträgern als geeignet beurteilt werden. So ist gewährleistet, dass sie erweiterte medizinische Maßnahmen im Notfall fachgerecht durchführen können.
Tipp
Zur einfachen Planung empfiehlt sich der Ersthelfer- und Betriebssanitäter-Rechner, mit dem Sie den Bedarf an Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen anhand der grundlegenden Vorgaben einschätzen können.
Zusammenfassung der DGUV-Anforderungen
- Mindestens ein Betriebssanitäter bei großen Betriebsstätten oder Baustellen.
- Anzahl richtet sich nach gleichzeitig anwesenden Mitarbeitenden, nicht nach Gesamtbelegschaft.
- Besondere Umstände können eine frühere oder zusätzliche Bestellung erforderlich machen.
- Abweichungen sind nur im Einvernehmen mit dem zuständigen Unfallversicherungsträger möglich.
- Planung muss Krankheits- und Urlaubszeiten berücksichtigen.
Die Aufgaben der Betriebssanitäter
Betriebssanitäter:innen sind Teil der betrieblichen Erste-Hilfe-Organisation. Gegenüber Ersthelfer:innen verfügen sie über eine weitergehende Qualifikation und übernehmen Aufgaben der erweiterten Ersten Hilfe.
Dabei kennen sie nicht nur medizinische Maßnahmen, sondern auch die betrieblichen Abläufe, Gefährdungen und vorhandenen Ressourcen. Genau diese Verbindung ist im Alltag besonders wertvoll.
Zu ihren Aufgaben gehören unter anderem:
Erweiterte Erste Hilfe leisten:
Betriebssanitäter:innen versorgen verletzte oder akut erkrankte Personen und können zusätzlich zu den grundlegenden Erste-Hilfe-Maßnahmen weitere Geräte und Hilfsmittel einsetzen, für deren Anwendung sie ausgebildet wurden.
Betroffene beobachten und betreuen:
Sie beobachten den Zustand der betroffenen Person, führen notwendige Maßnahmen fort und begleiten sie bis zur Übergabe an den Rettungsdienst.
Die Übergabe vorbereiten:
Beobachtungen, durchgeführte Maßnahmen und relevante Informationen können strukturiert an den Rettungsdienst weitergegeben werden.
Sanitätsmaterial und Einrichtungen im Blick behalten:
Betriebssanitäter:innen können in die Organisation und Kontrolle von Erste-Hilfe-Material und sanitätsdienstlicher Ausstattung eingebunden sein. Art, Menge und Aufbewahrungsorte des Materials richten sich nach Betriebsgröße, Gefährdungen, Betriebsstruktur und der Organisation des Rettungswesens.
An der betrieblichen Notfallorganisation mitwirken:
Ihre Erfahrungen aus dem betrieblichen Sanitätsdienst können dabei helfen, Alarmierungswege, Erreichbarkeit, Materialstandorte und die Zusammenarbeit mit weiteren Helfenden realistisch zu planen.

Betriebssanitäter:innen ersetzen dabei weder Ersthelfer:innen noch Rettungsdienst oder Betriebsärzt:innen. Sie sind ein eigener Baustein innerhalb einer funktionierenden betrieblichen Notfallorganisation.
Die Ausbildung zum Betriebssanitäter / zur Betriebssanitäterin
Die Ausbildung baut auf der Ersten-Hilfe-Ausbildung auf und endet mit der Bestellung / Ernennung als Betriebssanitäter / Betriebssanitäterin.
Sie möchten den Ausbildungsweg genauer kennenlernen? Im Beitrag „Wie werde ich Betriebssanitäter?“ finden Sie Voraussetzungen, Ablauf und die einzelnen Ausbildungsabschnitte Schritt für Schritt erklärt.

Die Grundausbildung zum Betriebssanitäter (63 Unterrichtseinheiten)
Die Grundausbildung bildet die Basis für die Tätigkeit als Betriebssanitäter. Sie richtet sich an Mitarbeitende, die bereits eine Erste-Hilfe-Ausbildung absolviert haben, und erweitert deren Kenntnisse praxisnah und kompetenzorientiert.
Gesamtlernziel
Nach Abschluss der Grundausbildung können die Teilnehmenden:
- ihre Aufgaben im betrieblichen Sanitätsdienst beschreiben
- die sanitätsdienstliche Versorgung bei Unfällen und akuten Gesundheitsstörungen durchführen
Inhalte und Lernziele
Die Ausbildung umfasst 63 Unterrichtseinheiten zuzüglich Prüfungszeit und vermittelt umfassende Kenntnisse, die deutlich über die klassische Erste Hilfe hinausgehen:
- Lehrgangseinführung & Aufgaben der Betriebssanitäter: Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen (DGUV Vorschrift 1, Arbeitsschutzgesetz, Strafgesetzbuch, Sozialgesetzbuch VII u. a.)
- Vorgehen im Notfalleinsatz: Auffinden von Personen, Kontrolle der Vitalfunktionen, ganzkörperliche Untersuchung, Zusammenarbeit mit Ersthelfern, Ärzt:innen und Rettungsdienst
- Störungen des Bewusstseins, Atmung und Herz-Kreislauf-Systems: Sofortmaßnahmen erkennen und einleiten; akute Gefährdungen wie Schlaganfall oder Kreislaufkollaps erkennen
- Wiederbelebung: Basismaßnahmen der Herz-Lungen-Wiederbelebung, Unterstützung von Ärzt:innen und Rettungsdiensten
- Schock, Stoffwechselentgleisungen, Bauchtrauma: Sofortmaßnahmen bei hypoglykämischen oder hyperglykämischen Notfällen, Versorgung bei Traumata oder akuten Bauchschmerzen
- Hygiene und Infektionsschutz: Umgang mit sterilem Material, Eigen- und Fremdschutz sicherstellen
- Dokumentation und Beobachtung: Systematische Aufzeichnung des Patientenstatus, Unterstützung bei der Notfallversorgung
- Traumatologie: Knochenbrüche, Gelenkverletzungen, Schädel-Hirn-Trauma, Polytrauma, fachgerechtes Lagern
- Blutstillung, Wundversorgung, thermische Schäden, Stromunfälle, Vergiftungen, Arzneimittel: Erkennen von Gefahren, Durchführung von Basismaßnahmen
- Rettung und Transport: Tragetechniken unter Beachtung von Eigen- und Fremdsicherung
- Fallbeispiele und praktische Übungen: Realitätsnahe Szenarien festigen die Handlungssicherheit
Prüfungen
- Schriftlich (max. 45 Minuten)
- Mündlich (max. 10 Minuten pro TN)
- Praktisch (max. 10 Minuten pro TN)
Alle Informationen zu Terminen, Ablauf und Anmeldung finden Sie auf der Seite zur Betriebssanitäter-Grundausbildung.
Tipp: Bestimmte Berufsgruppen können von der Grundausbildung befreit werden, wenn sie eine vergleichbare Qualifikation besitzen,
z. B. Ärzt:innen, examinierte Pflegekräfte, Notfallsanitäter:innen, Rettungsassistent:innen, Rettungssanitäter:innen oder Sanitätspersonal der Bundeswehr.
Für sie ist jedoch der Aufbaulehrgang verpflichtend, da er die betriebsspezifischen Aspekte abdeckt.
Der Aufbaulehrgang – Vertiefung und Spezialisierung (32 Unterrichtseinheiten)
Der Aufbaulehrgang baut auf der Grundausbildung auf und vermittelt erweiterte Kompetenzen, die speziell auf die betrieblichen Gefährdungen zugeschnitten sind.
Gesamtlernziel
Nach Abschluss können Teilnehmende:
- ihre Aufgaben im Sanitätsdienst beschreiben
- gesetzliche Bestimmungen erläutern
- physikalische Gefährdungen am Arbeitsplatz erkennen
- Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen durchführen
- lebensrettende Maßnahmen anwenden
Inhalte und Lernziele
- Aufgaben und Grenzen als Betriebssanitäter: Bedeutung einzelner Qualifikationen und Verantwortlichkeiten
- Gesetzliche Unfallversicherung: System der Unfallverhütung, Versicherungsschutz und Leistungen
- Rechtsgrundlagen (Teil 2): Vertiefung relevanter Vorschriften (DGUV Vorschriften, BGB, SGB VII, Arbeitsschutzgesetz u. a.)
- Situationsangepasste Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen: Umgang mit Gefahrstoffen, physikalische Belastungen, präventive Maßnahmen
- Hygiene im Betrieb: Arbeitsplatz- und Körperhygiene, Infektionsschutzgesetz, Abfallgesetzgebung
- Umgang mit Geräten und Material im Sanitätsdienst: Sichere Handhabung von Erste-Hilfe-Material und betriebsspezifischen Geräten
- Praxistraining lebensrettender Maßnahmen: Umsetzung erweiterter Maßnahmen der Erstversorgung
- Praxistraining Fallbeispiele: Simulation einfacher und komplexer Notfallsituationen
Prüfungen
- Schriftlich (max. 45 Minuten)
- mündlich und praktisch (je nach TN max. 10 Minuten)
Der Aufbaulehrgang muss innerhalb von zwei Jahren nach der Grundausbildung absolviert werden, um die Gültigkeit der Ausbildung zu sichern.
Termine und weitere Informationen finden Sie beim Betriebssanitäter-Aufbaulehrgang.
Regelmäßige Fortbildung – Qualität sichern (16 Unterrichtseinheiten in 3 Jahren)
Die Fortbildung dient der Qualitätssicherung und der Anpassung an aktuelle Anforderungen im betrieblichen Sanitätsdienst.
Gesamtlernziel
- Wissen und Fertigkeiten festigen und vertiefen
- Lebensrettende Maßnahmen auffrischen
- Praxisbezogene Neuerungen integrieren
Inhalte
- Organisation des betrieblichen Sanitäts-/Rettungsdienstes
- Rettungskette im Betrieb
- Einsatzerfahrungen, Neuerungen, Erfahrungsaustausch
- Vorgehen im Notfall: Festigung der Basismaßnahmen bei akut lebensbedrohlichen Zuständen
- Schwerpunktthemen je nach Betrieb:
- Atem-, Bewusstseins- und Herz-Kreislauf-Störungen
- AED-Anwendung
- Traumatische Notfälle
- Unfälle mit Freisetzung von Noxen
- Massenanfall von Verletzten und Zusammenarbeit mit Rettungsdiensten
- Assistenz bei ärztlichen Maßnahmen
- Grundlagen der Krisenintervention und Kommunikation mit Betroffenen
- Lehrgangsabschluss
Die Fortbildung erhält die Handlungssicherheit der Betriebssanitäter:innen, stellt sicher, dass sie aktuelle Standards beherrschen und befähigt sie, ihr Wissen an Kolleg:innen weiterzugeben.
Informationen zu aktuellen Terminen finden Sie bei der Fortbildung für Betriebssanitäter:innen.
Wichtiger Hinweis zur Ausbildung
Betriebssanitäter-Lehrgänge dürfen nur von Ausbildungsstellen durchgeführt werden, die von den zuständigen Unfallversicherungsträgern als geeignet und ermächtigt beurteilt wurden. Die Teilnahme an einem Lehrgang bei einer nicht anerkannten Stelle erfüllt nicht die gesetzlichen Anforderungen und berechtigt nicht zum Einsatz als Betriebssanitäter im Betrieb.
- Dies gilt sowohl für die Grundausbildung als auch für den Aufbaulehrgang und die regelmäßige Fortbildung.
- Listen der ermächtigten Ausbildungsstellen können bei den jeweiligen Unfallversicherungsträgern oder direkt bei der Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der DGUV einsehen: www.bg-qseh.de.
Wer trägt die Kosten für die Aus- und Fortbildung?
Die Kosten für Schulung und Fortbildung übernehmen grundsätzlich die Unternehmen selbst. Unfallversicherungsträger übernehmen diese Ausgaben nicht. Dennoch lohnt sich die Investition: Gut ausgebildete Betriebssanitäter:innen können Leben retten, Ausfallzeiten reduzieren und tragen entscheidend zur betrieblichen Sicherheit und zum positiven Ruf des Unternehmens bei.
Ausstattung: Was Betriebssanitäter:innen brauchen, um helfen zu können
Damit Betriebssanitäter:innen im Ernstfall effektiv arbeiten können, schreibt die DGUV Vorschrift einen voll ausgestatteten Sanitätsraum vor. Dieser muss jederzeit zugänglich und funktional eingerichtet sein.
Zur Mindestausstattung gehören unter anderem:
- Eine mobil einsetzbare Krankentrage zur sicheren Patientenlagerung und zum Transport
- Notfallmaterialien zur Versorgung akuter Verletzungen
- Ein Sanitätsrucksack nach DIN 13155, der neben dem Standardmaterial aus dem Verbandkasten zusätzlich Schienungsmaterial, Hilfsmittel zur Diagnostik und Beatmung enthält
- Ein Kommunikationsmittel zur Alarmierung des Rettungsdienstes
- Waschgelegenheit und geeignete Beleuchtung
- Eine stabile Liegefläche für die Betreuung verletzter Personen
Darüber hinaus müssen Unternehmen sicherstellen, dass Mittel zur Ersten Hilfe jederzeit schnell erreichbar, leicht zugänglich und gegen schädigende Einflüsse geschützt sind. Dazu zählen:
- Verbandkästen (z. B. Typ C nach DIN 13157, Typ E nach DIN 13169)
- Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung erforderliche medizinische Geräte, Arzneimittel oder Antidote
- Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel für besondere Gefahrenlagen (z. B. Höhenrettung, Gefahrstoffunfälle)
Die Aufbewahrungsorte richten sich nach Unfallschwerpunkten, Betriebsstruktur und Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Erste-Hilfe-Material soll so verteilt sein, dass es von allen Arbeitsplätzen höchstens 100 m oder ein Stockwerk entfernt erreichbar ist. Antidote müssen gesondert gelagert und nur für befugte Personen zugänglich sein.
Hinweis: Erste-Hilfe-Material muss eine CE-Kennzeichnung tragen und nach Ablauf von Verfallsdaten oder bei Beschädigung erneuert werden. Weitere Mittel werden nach Gefährdungsbeurteilung und in Abstimmung mit dem Betriebsarzt bereitgestellt.
Tipp: Welche Ausstattung erforderlich ist, hängt unter anderem von Betriebsgröße, Gefährdungen und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens ab. Eine Übersicht zu Verbandkästen und weiterem Erste-Hilfe-Material im Betrieb finden Sie in einem eigenen Beitrag.
Bestellung und Dokumentation
Nach erfolgreicher Ausbildung müssen Betriebssanitäter:innen offiziell vom Arbeitgeber bestellt werden – idealerweise schriftlich.
Darüber hinaus empfiehlt sich ein übersichtlicher Aushang aller Ersthelfer:innen und Betriebssanitäter:innen mit:
- Namen
- Ausbildungsstand
- Kontaktdaten
- Einsatzbereichen

So ist im Notfall sofort klar, wer für die medizinische Erstversorgung zuständig ist.
Fazit
Betriebssanitäter sind ein unverzichtbarer Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes.
Sie verbinden medizinische Fachkenntnis mit betriebsspezifischem Know-how – und sorgen im Ernstfall dafür, dass aus einem Unfall keine Katastrophe wird.
Mit ihrer Ausbildung, regelmäßigen Fortbildung und ihrem Engagement stärken sie die Sicherheitskultur, erhöhen die Handlungssicherheit im Betrieb und fördern das Vertrauen in die Organisation.
Wer in den betrieblichen Sanitätsdienst investiert, investiert direkt in die Gesundheit, Motivation und Sicherheit der gesamten Belegschaft.
Bei Fragen zu Ausbildungen, Bestellungen oder gesetzlichen Vorgaben unterstütze ich Sie gerne – kontaktieren Sie mich einfach!
Häufige Fragen zum betrieblichen Sanitätsdienst
Was ist ein Betriebssanitäter?
Betriebssanitäter:innen sind speziell ausgebildete Fachkräfte, die im Notfall erweiterte Erste Hilfe leisten, Vitalfunktionen sichern und die strukturierte Übergabe an den Rettungsdienst gewährleisten. Sie schließen die Lücke zwischen der Ersten Hilfe durch betriebliche Ersthelfer:innen und der professionellen medizinischen Versorgung.
Wann sind Betriebssanitäter:innen im Unternehmen vorgeschrieben?
Die Bestellung von Betriebssanitäter:innen richtet sich nach § 27 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ und der DGUV Regel 100-001.
Ein Betriebssanitäter bzw. eine Betriebssanitäterin ist erforderlich bei:
Betriebsstätten mit mehr als 1.500 Beschäftigten
Betriebsstätten mit mehr als 250 bis zu 1.500 Beschäftigten, wenn Art, Schwere und Zahl der Unfälle den Einsatz von Sanitätspersonal erfordern
Baustellen mit mehr als 100 anwesenden Beschäftigten
Auch besondere betriebliche Verhältnisse können Einfluss darauf haben, ob Betriebssanitäter:innen erforderlich sind.
Wie viele Betriebssanitäter:innen braucht ein Unternehmen?
Der Personalbedarf richtet sich nicht allein nach der Beschäftigtenzahl. Berücksichtigt werden auch die Art der Gefährdungen, mögliche Verletzungsschwere, das Unfallgeschehen sowie besondere betriebliche Gegebenheiten, beispielsweise schwer zugängliche Arbeitsbereiche oder längere Rettungszeiten.
Auch Abwesenheiten durch Urlaub oder Krankheit müssen bei der Organisation berücksichtigt werden.
Welche Aufgaben haben Betriebssanitäter:innen im Unternehmen?
Betriebssanitäter:innen übernehmen Aufgaben der erweiterten Ersten Hilfe. Sie versorgen und betreuen verletzte oder akut erkrankte Personen, beobachten deren Zustand und bereiten die Übergabe an den Rettungsdienst vor.
Darüber hinaus können sie in die Organisation und Kontrolle von Erste-Hilfe-Material und sanitätsdienstlicher Ausstattung sowie in die betriebliche Notfallorganisation eingebunden sein.
Welche Ausbildung benötigen Betriebssanitäter:innen?
Die Qualifikation besteht aus mehreren Abschnitten:
Grundausbildung: 63 Unterrichtseinheiten
Aufbaulehrgang: 32 Unterrichtseinheiten
Fortbildung: mindestens 16 Unterrichtseinheiten innerhalb von drei Jahren
Die Grundausbildung vermittelt die medizinischen Grundlagen für die Tätigkeit. Im Aufbaulehrgang stehen insbesondere die Anforderungen des betrieblichen Sanitätsdienstes im Mittelpunkt. Regelmäßige Fortbildungen dienen dazu, Wissen und Fertigkeiten zu festigen und weiterzuentwickeln.
Wer trägt die Kosten für Ausbildung und Fortbildung von Betriebssanitäter:innen?
Die Kosten für die Aus- und Fortbildung von Betriebssanitäter:innen werden grundsätzlich vom Unternehmen getragen. Die Unfallversicherungsträger übernehmen diese Ausbildungskosten nicht.
Welche Ausstattung benötigen Betriebssanitäter:innen im Unternehmen?
Zur sanitätsdienstlichen Versorgung gehören – abhängig von den betrieblichen Anforderungen – geeignete Erste-Hilfe-Materialien, Rettungsgeräte und Rettungstransportmittel sowie die erforderlichen Einrichtungen.
Art, Menge und Aufbewahrungsorte richten sich unter anderem nach Betriebsgröße, Gefährdungen, Betriebsstruktur und der Organisation des betrieblichen Rettungswesens. Dazu können beispielsweise Verbandmaterial, eine Krankentrage, ein Sanitätsrucksack, medizinische Geräte und geeignete Kommunikationsmittel gehören.
