Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb: Pflicht, Inhalt & DIN-Norm

Erste-Hilfe-Kasten hängt im Betrieb an der Wand

Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb:
Pflicht, Inhalt & DIN-Norm


Ich bin viel in Betrieben und Einrichtungen unterwegs — und ich habe schon einiges gesehen. Einen Verbandkasten, der in der Herrentoilette einer Schule hing. Ja, wirklich. Einen imposanten Metallschrank an der Wand, der fast leer war — der eigentliche Inhalt tauchte dann in zwei Schubladen im Sideboard daneben wieder auf. Und natürlich den absoluten Klassiker: Verbandkasten vorhanden, aber niemand weiß, wo er hängt.

Das sind keine Ausnahmen. Das ist erschreckend normaler Alltag für mich als Erste-Hilfe-Ausbilderin.

Dabei ist die Sache eigentlich gar nicht so kompliziert. Welches Erste-Hilfe-Material muss ein Betrieb bereithalten? Wann braucht es einen kleinen oder großen Verbandkasten? Was gehört hinein — und wofür wird das Material benutzt?

Genau das klären wir hier: mit einem Blick auf die Vorschriften und einem aus der Praxis.

Ist ein Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb Pflicht?

Ja — Erste-Hilfe-Material muss im Betrieb vorhanden sein.

Genau genommen schreibt das Regelwerk allerdings nicht vor, dass dieses Material zwingend in dem klassischen grünen oder orangefarbenen Kasten an der Wand liegen muss. Die ASR A4.3 erlaubt neben Verbandkästen auch andere geeignete Behältnisse, beispielsweise Taschen, Rucksäcke oder Schränke. Im weiteren Verlauf verwendet die ASR dafür zusammenfassend den Begriff „Verbandkasten“.

Relevant sind vor allem:

  • Arbeitsschutzgesetz: Der Arbeitgeber muss die erforderlichen Maßnahmen zur Ersten Hilfe treffen.
  • DGUV Vorschrift 1: Der Unternehmer muss dafür sorgen, dass das notwendige Erste-Hilfe-Material zur Verfügung steht.
  • ASR A4.3: Sie konkretisiert unter anderem Anzahl, Inhalt, Aufbewahrung und Erreichbarkeit des Erste-Hilfe-Materials in Arbeitsstätten.

Kurz gesagt:

Kein Betrieb in Deutschland darf ohne geeignetes Erste-Hilfe-Material arbeiten — egal ob zwei Mitarbeitende oder zweitausend. Und nein, „wir haben einen Verbandkasten irgendwo“ gilt nicht.

Denn das Material muss nicht nur vorhanden sein. Es muss im Ernstfall auch erreichbar, verwendbar und vollständig sein.

Welcher Verbandkasten ist für meinen Betrieb vorgeschrieben?

Wie viel Erste-Hilfe-Material benötigt wird, richtet sich unter anderem nach der Betriebsart und der Zahl der Beschäftigten.

Die ASR A4.3 unterscheidet zwischen Verwaltungs- und Handelsbetrieben sowie Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbaren Betrieben. Für Baustellen gelten eigene Werte.

BetriebsartZahl der BeschäftigtenMindestanzahl
Verwaltungs- und Handelsbetriebe1–501 kleiner Verbandkasten
51–3001 großer Verbandkasten
301–6002 große Verbandkästen
je weitere 300zusätzlich 1 großer Verbandkasten
Herstellungs-, Verarbeitungs- und vergleichbare Betriebe1–201 kleiner Verbandkasten
21–1001 großer Verbandkasten
101–2002 große Verbandkästen
je weitere 100zusätzlich 1 großer Verbandkasten
Baustellen1–101 kleiner Verbandkasten
11–501 großer Verbandkasten
51–1002 große Verbandkästen
je weitere 50zusätzlich 1 großer Verbandkasten


Statt eines großen Verbandkastens dürfen auch zwei kleine Verbandkästen verwendet werden. Für bestimmte Tätigkeiten im Außendienst kann laut ASR außerdem ein Kraftwagen-Verbandkasten als kleiner Verbandkasten eingesetzt werden.

Wichtig: Die reine Zahl der Beschäftigten beantwortet noch nicht die Frage, wo die Kästen hängen müssen. Ein Betrieb mit mehreren Etagen oder weit voneinander entfernten Arbeitsbereichen kann zusätzliche Verbandkästen benötigen, damit die vorgeschriebene Erreichbarkeit eingehalten wird.

Und auf Baustellen kann die Gefährdungsbeurteilung ebenfalls ergeben, dass zusätzliche Verbandkästen notwendig sind — beispielsweise bei räumlich weit auseinanderliegenden Arbeitsplätzen.

DIN 13157 und DIN 13169 — was ist der Unterschied?

Im betrieblichen Alltag begegnen einem hauptsächlich zwei Bezeichnungen:

Kleiner Betriebsverbandkasten: DIN 13157

Die DIN 13157 beschreibt die Bestückung eines kleinen Betriebsverbandkastens. Er wird typischerweise in kleineren Betrieben, Büros oder einzelnen Betriebsbereichen eingesetzt.

Enthalten sind die grundlegenden Materialien zur Erstversorgung — unter anderem Pflaster, Verbandpäckchen, Kompressen, Fixierbinden, Augenkompressen, Rettungsdecke, Handschuhe und Kälte-Sofortkompresse.

Großer Betriebsverbandkasten: DIN 13169

Der große Betriebsverbandkasten enthält im Wesentlichen dieselben Arten von Erste-Hilfe-Material, viele davon jedoch in höheren Stückzahlen.

Ein verbreiteter Satz lautet: „Der große Kasten ist einfach zweimal der kleine.“

Für die praktische Mengenplanung stimmt das insofern, als die ASR ausdrücklich erlaubt, einen großen Verbandkasten durch zwei kleine zu ersetzen. Der Inhalt eines DIN-13169-Kastens ist aber nicht mathematisch bei jeder einzelnen Position eine exakte Verdoppelung des DIN-13157-Kastens. Beispielsweise enthält die aktuelle DGUV-Übersicht sowohl beim kleinen als auch beim großen DIN-Verbandkasten nur eine Verbandkastenschere.

ASR und DIN sind bei der Bestückung nicht identisch

Hier entsteht besonders häufig Verwirrung.

Die Normen DIN 13157 und DIN 13169 wurden 2021 geändert. Unter anderem wurden die Pflastersortimente erweitert und Gesichtsmasken ergänzt. Die Grundausstattung in Tabelle 2 der ASR A4.3 wurde dagegen bewusst nicht entsprechend angepasst.

Der Ausschuss für Arbeitsstätten hat dazu 2023 ausdrücklich festgestellt: Die bisherige Grundausstattung der ASR bleibt bestehen. Eine Nachrüstung allein aufgrund der geänderten DIN ist nicht erforderlich. Gleichzeitig erfüllen Verbandkästen nach den aktualisierten DIN-Normen ebenfalls die Anforderungen der ASR A4.3.

Für die Praxis bedeutet das:

Wer heute einen neuen Betriebsverbandkasten kauft, kann sich an der aktuellen DIN 13157 beziehungsweise DIN 13169 orientieren. Wer einen bestehenden Kasten beurteilt, sollte aber wissen, dass DIN-Bestückung und verbindliche Grundausstattung der ASR nicht in jeder Stückzahl identisch sind.

Praxis-Tipp

DIN beziehungsweise ASR bilden die Grundausstattung ab. Das bedeutet nicht automatisch, dass diese Ausstattung für jeden Arbeitsplatz ausreichend ist.

In Betrieben mit besonderen Gefährdungen — beispielsweise durch Maschinen, Chemikalien, Hitze oder spezielle Arbeitsverfahren — können zusätzliche Erste-Hilfe-Mittel erforderlich sein.

Was zusätzlich gebraucht wird, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Die ASR A4.3 nennt ausdrücklich die Möglichkeit zusätzlicher Mittel bis hin zu medizinischen Geräten oder speziellen Mitteln zur Ersten Hilfe.

Was muss im Verbandkasten sein — und wofür wird es benutzt?

Viele greifen im Notfall in den Verbandkasten und stehen dann mit einem Päckchen in der Hand, das sie noch nie bewusst angeschaut haben.

Praxis-Merksatz: Alles, was im Verbandkasten ganz oder teilweise in Papier verpackt ist, ist steril und darf direkt auf die Wunde. Materialien, die nur in Kunststofffolie verpackt sind, dienen in der Regel der Befestigung oder Anwendung und kommen nicht direkt auf die Wunde.

Wundschnellverbände & Pflaster

Für kleinere Schnitt- und Schürfwunden.

Die Wundauflage sitzt in der Mitte, die Klebeflächen rechts und links dienen der Befestigung. Wichtig ist, beim Anlegen möglichst nicht auf die Wundauflage zu greifen.

Mythos aufgeräumt: Immer wieder höre ich — besonders in Kitas und Schulen — dass man Erziehern und Lehrern angeblich kein Pflaster kleben dürfe. Das stimmt so nicht! Wundschnellverbände dürfen selbstverständlich zur Ersten Hilfe verwendet werden. Besteht eine bekannte Unverträglichkeit oder Allergie gegenüber einem Pflastermaterial, sollte natürlich entsprechend reagiert werden.Ansonsten gilt: helfen ist erlaubt und gewünscht.

Verbandpäckchen

Verbandpäckchen gibt es in unterschiedlichen Größen.

Sie bestehen aus einer Wundauflage und einer bereits daran befestigten Binde. Dadurch lässt sich die Wundauflage direkt fixieren, ohne dass dafür zusätzlich eine separate Fixierbinde benötigt wird.

Sie eignen sich vor allem für größere Wunden und sind steril verpackt.

Kompressen & Verbandtuch

Kompressen und Verbandtücher dienen dazu, Wunden abzudecken. Die entsprechenden Materialien im Verbandkasten sind steril verpackt.

Kompressen besitzen keinen eigenen Kleberand und müssen deshalb gegebenenfalls mit anderem Verbandmaterial befestigt werden.

Ein Verbandtuch bietet eine größere sterile Abdeckung und eignet sich entsprechend für größere Wundflächen.

Fingerkuppen- und Fingerverbände

Finger sind beim Pflastern manchmal erstaunlich kompliziert.

Genau dafür gibt es entsprechend geformte Pflaster und Verbände. Sie lassen sich an Fingerkuppen beziehungsweise Fingern leichter anlegen als ein improvisierter Verband aus mehreren Einzelteilen.

Wer schon einmal versucht hat, eine Kompresse mit einer normalen Binde sauber um einen Finger zu wickeln, weiß, warum diese kleinen Teile im Verbandkasten durchaus sinnvoll sind.

Fixierbinden

Fixierbinden dienen vor allem dazu, Wundauflagen und anderes Verbandmaterial zu befestigen.

Sie ersetzen keine sterile Wundauflage und werden deshalb nicht einfach als alleinige Auflage auf eine offene Wunde gelegt.

Dreiecktuch

Das Dreiecktuch ist das unterschätzte Multitalent im Verbandkasten. Die meisten denken sofort: „Ja, für den Arm.“ Stimmt zwar — aber das ist ungefähr so, als würde man sagen, ein Schweizer Taschenmesser sei gut zum Nägel reindrücken.

Ein Dreiecktuch lässt sich beispielsweise als Armschlinge oder zur zusätzlichen Fixierung einsetzen. Durch seine Form kann es je nach Situation an unterschiedlichen Körperstellen verwendet werden.

Deshalb lohnt es sich tatsächlich, einmal im Erste-Hilfe-Kurs damit gearbeitet zu haben — statt es im Ernstfall zum ersten Mal auseinanderzufalten.

Augenkompressen

Augenkompressen sind für die Versorgung beziehungsweise Abdeckung des verletzten Auges vorgesehen und entsprechend geformt. Sie sind steril verpackt. Bei Augenverletzungen gilt allerdings besonders: nicht unnötig am Auge manipulieren und bei ernsthaften Verletzungen fachliche beziehungsweise medizinische Hilfe hinzuziehen.

Kälte-Sofortkompresse

Kälte-Sofortkompressen funktionieren ohne Kühlschrank und werden erst bei Bedarf aktiviert. Sie können beispielsweise zur Kühlung bei stumpfen Verletzungen wie Prellungen oder Verstauchungen eingesetzt werden.

Wichtig: Die Kälte-Kompresse nicht unmittelbar auf die nackte Haut legen. Eine Stofflage beziehungsweise ein geeignetes Tuch dazwischen schützt vor lokalen Kälteschäden.

Medizinische Einmalhandschuhe

Für mich gilt in der Wundversorgung: Handschuhe möglichst zuerst anziehen. Sie schützen den Helfenden vor direktem Kontakt mit Blut und anderen Körperflüssigkeiten und tragen gleichzeitig zu einer hygienischeren Versorgung bei.

Rettungsdecke

Eine Rettungsdecke hilft vor allem dabei, Wärmeverluste zu reduzieren und eine betroffene Person vor Auskühlung zu schützen. Ob die goldene oder silberne Seite außen liegt, ist bei der klassischen Anwendung gegen Auskühlung weit weniger wichtig als häufig behauptet wird. Entscheidender ist, dass die betroffene Person möglichst gut eingehüllt wird und zusätzlich vor Wind und Bodenkälte geschützt ist. Bei starker Sonneneinstrahlung kann die reflektierende Oberfläche außerdem zur Abschirmung von Wärmestrahlung eingesetzt werden.

Verbandkastenschere

Die Verbandkastenschere besitzt eine Bauform, mit der sich beispielsweise Kleidung oder Verbandmaterial vergleichsweise sicher aufschneiden lässt. Die abgewinkelte Form und die stumpfe Spitze erleichtern es, mit der Schere unter Stoff zu gelangen, ohne dabei unnötig mit einer spitzen Schneide in Richtung Haut zu arbeiten. Das ist einer dieser Gegenstände, die völlig unspektakulär wirken — bis man sie tatsächlich braucht.

Feuchttücher

Die aktuelle DIN-Bestückung enthält Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut.

Wichtig: Feuchttücher sind nicht als Wunddesinfektionsmittel sondern für die Handreinigung des Ersthelfenden oder von blutverschmierten Körperstellen ohne Wunde gedacht.

Gesichtsmasken

Seit der Aktualisierung der DIN 13157 beziehungsweise DIN 13169 gehören auch Gesichtsmasken mindestens des Typs I nach DIN EN 14683 zur aktuellen DIN-Bestückung.

Die DGUV-Liste nennt für den kleinen DIN-Verbandkasten zwei und für den großen vier Masken.


Checkliste: Ist dein kleiner Verbandkasten vollständig? – DIN 13157

Die folgende Checkliste orientiert sich bewusst an der aktuellen DIN-13157-Bestückung gemäß der veröffentlichten DGUV-Übersicht und nicht an den teilweise niedrigeren Stückzahlen der Tabelle 2 der ASR A4.3.

  • ☐ Heftpflaster 500 cm × 2,5 cm — 1 Stück
  • ☐ Wundschnellverband 10 × 6 cm — 12 Stück
  • ☐ Fingerkuppenverband 5 × 4 cm — 6 Stück
  • ☐ Fingerverband 12 × 2 cm — 6 Stück
  • ☐ Pflasterstrip 7,2 × 1,9 cm — 6 Stück
  • ☐ Pflasterstrip 7,2 × 2,5 cm — 12 Stück
  • ☐ Verbandpäckchen DIN 13151-K — 1 Stück
  • ☐ Verbandpäckchen DIN 13151-M — 3 Stück
  • ☐ Verbandpäckchen DIN 13151-G — 1 Stück
  • ☐ Verbandtuch DIN 13152-A, 60 × 80 cm — 1 Stück
  • ☐ Fixierbinde FB 6 — 2 Stück
  • ☐ Fixierbinde FB 8 — 2 Stück
  • ☐ Rettungsdecke, mindestens 210 × 160 cm — 1 Stück
  • ☐ Kompressen ca. 10 × 10 cm — 6 Stück
  • ☐ Augenkompressen — 2 Stück
  • ☐ Kälte-Sofortkompresse, mindestens 200 cm² — 1 Stück
  • ☐ Dreiecktuch — 2 Stück
  • ☐ Verbandkastenschere B 190 — 1 Stück
  • ☐ Medizinische Einmalhandschuhe — 4 Stück
  • ☐ Folienbeutel — 2 Stück
  • ☐ Vliesstofftücher — 5 Stück
  • ☐ Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut — 4 Stück
  • ☐ Erste-Hilfe-Broschüre / Anleitung zur Ersten Hilfe — 1 Stück
  • ☐ Gesichtsmaske, mindestens Typ I nach DIN EN 14683 — 2 Stück
  • ☐ Inhaltsverzeichnis — 1 Stück

Die aktuellen Stückzahlen ergeben sich aus der DGUV-Übersicht „Erste-Hilfe-Material“, Stand Februar 2022, die DIN 13157 und DIN 13169 nach deren Überarbeitung 2021 gegenüberstellt.

Beim großen Verbandkasten nach DIN 13169 sind viele Verbrauchsmaterialien in höheren Mengen enthalten. Es ist deshalb besser, die konkrete DIN-13169-Liste zu verwenden, statt pauschal zu sagen: „Alles doppelt.“

Die vorgeschriebene Grundausstattung kann je nach Gefährdungsbeurteilung ergänzt werden. Welche zusätzlichen Erste-Hilfe-Mittel im Betrieb sinnvoll oder erforderlich sind, hängt von den konkreten Gefährdungen und Arbeitsbedingungen ab.


Wo muss der Verbandkasten hängen?

Klingt banal — ist es aber offensichtlich nicht.

Du erinnerst dich: Verbandkasten in der Herrentoilette.

Die ASR formuliert hier keine Liste mit „erlaubten“ und „verbotenen“ Räumen. Sie gibt stattdessen klare Anforderungen an Erreichbarkeit, Zugänglichkeit, Schutz und Kennzeichnung vor.

Verbandkästen müssen dort bereitgehalten werden, wo es die Arbeitsbedingungen erforderlich machen. Sie müssen so verteilt sein, dass sie höchstens über 100 Meter Wegstrecke oder eine Geschosshöhe erreichbar sind.

Das Erste-Hilfe-Material muss außerdem:

  • jederzeit leicht zugänglich sein,
  • vor Verunreinigungen geschützt sein,
  • vor Nässe geschützt sein,
  • vor hohen Temperaturen und anderen schädigenden Einflüssen geschützt sein,
  • und der Aufbewahrungsort muss entsprechend gekennzeichnet sein.

Die Kennzeichnung der Aufbewahrungsorte erfolgt nach ASR A1.3.

Praxis-Tipp: Nur weil 100 Meter rechtlich die relevante Wegstrecke sind, würde ich einen Verbandkasten nicht bewusst 99 Meter vom wahrscheinlichsten Unfallort entfernt aufhängen.

Erste Hilfe muss in der Praxis funktionieren.
Wenn Werkstatt, Küche, Maschinenbereich oder andere Arbeitsplätze räumlich weit auseinanderliegen, kann ein zusätzlicher Kasten organisatorisch sinnvoll sein — selbst wenn die reine Mindestanzahl rechnerisch schon erfüllt ist.
Und wer auf mehreren Etagen arbeitet, sollte nicht nur die Zahl der Kästen zählen, sondern tatsächlich einmal den Weg vom Arbeitsplatz zum Erste-Hilfe-Material gehen.

Die beste Vorschrift hilft nichts, wenn im Notfall drei Menschen fragen: „Wo hängt der eigentlich?“

Wie oft muss der Verbandkasten geprüft werden?

Ein pauschales gesetzliches Kontrollintervall wie „alle sechs Monate“ lässt sich aus der ASR A4.3 nicht ableiten. Entscheidend ist vielmehr der Zustand des Materials.

Die ASR verlangt, dass Erste-Hilfe-Material nach Verbrauch, bei Unbrauchbarkeit oder nach Ablauf des Verfallsdatums ergänzt beziehungsweise ersetzt wird.

In der Praxis sollten deshalb regelmäßig mindestens folgende Punkte kontrolliert werden:

  • Ist der vorgeschriebene Inhalt vollständig?
  • Wurde seit der letzten Kontrolle etwas entnommen?
  • Sind sterile Produkte noch innerhalb ihres Verfallsdatums?
  • Sind Verpackungen unbeschädigt?
  • Ist Material durch Feuchtigkeit, Hitze oder Verschmutzung unbrauchbar geworden?
  • Ist der Verbandkasten weiterhin frei zugänglich?
  • Ist seine Kennzeichnung gut sichtbar?

Praxis-Tipp: Legt im Betrieb oder Eurer Abteilung fest, wer für die Kontrolle zuständig ist und wann sie erfolgt. Zusätzlich sollte nach jeder Benutzung geprüft werden, welches Material verbraucht wurde, und dieses möglichst sofort ergänzt werden.

So bleibt der Kasten tatsächlich einsatzbereit und wird nicht erst beim nächsten Unfall geöffnet — mit drei Pflastern und einer Rettungsdecke von 2008 darin.

Und noch wichtig: Die Dokumentation einer Erste-Hilfe-Leistung ist etwas anderes als die Bestandskontrolle des Verbandkastens. Nicht jede Materialentnahme führt automatisch zu einem Eintrag ins „Verbandbuch“. Welche Versorgungen ihr wie dokumentieren müsst, könnt ihr im Artikel „Verbandbuch richtig führen“ nachlesen.


Noch ein Punkt: Reicht nur ein DIN-Verbandkasten für jeden Betrieb?

Nein. Und genau das ist einer der Punkte, die bei der ganzen Diskussion um DIN 13157 und DIN 13169 gerne verloren gehen.

Ein Verbandkasten ist eine Grundausstattung.

Die Gefährdungsbeurteilung entscheidet, ob darüber hinaus weitere Mittel notwendig sind. Die ASR nennt hierzu beispielsweise einen AED, Beatmungsgeräte oder spezielle Arzneimittel beziehungsweise Antidote als grundsätzlich denkbare Mittel zur Ersten Hilfe. Für Erste-Hilfe-Räume werden außerdem unter anderem Desinfektionsmaterial und Augenspülflaschen genannt.
Mehr dazu findest du im Beitrag „Erste-Hilfe-Material im Betrieb“.

Das heißt nicht, dass jetzt jedes Büro einen halben Rettungswagen im Kopierraum benötigt.

Es heißt aber: Nicht die DIN allein entscheidet, was für euren Betrieb sinnvoll und erforderlich ist — sondern die tatsächliche Gefährdung.

Ein Büro hat andere Risiken als eine Metallwerkstatt. Eine Küche andere als ein Chemiebetrieb. Und eine Baustelle andere als eine Steuerkanzlei.


Antworten auf die häufigsten Fragen

Welcher Erste-Hilfe-Kasten ist im Betrieb Pflicht?

Welche Größe erforderlich ist, hängt vor allem von Betriebsart und Zahl der Beschäftigten ab. Für Betriebe sind insbesondere Verbandkästen nach DIN 13157 und DIN 13169 relevant.

Was ist der Unterschied zwischen DIN 13157 und DIN 13169?

DIN 13157 beschreibt den kleinen Betriebsverbandkasten, DIN 13169 den großen. Der große enthält viele Materialien in höheren Stückzahlen.

Können zwei kleine Verbandkästen einen großen ersetzen?

Ja. Nach ASR A4.3 können zwei kleine Verbandkästen einen großen ersetzen.

Wo muss der Erste-Hilfe-Kasten im Betrieb hängen?

Er muss leicht zugänglich, geschützt und gut gekennzeichnet sein. Außerdem muss die Erreichbarkeit im Betrieb gewährleistet sein.

Reicht ein Auto-Verbandkasten für den Betrieb aus?

Ein Kraftwagen-Verbandkasten nach DIN 13164 ersetzt einen Betriebsverbandkasten nicht generell. Für bestimmte Tätigkeiten im Außendienst kann er nach ASR A4.3 jedoch als kleiner Verbandkasten berücksichtigt werden.

Ist Desinfektionsmittel im Verbandkasten vorgeschrieben?

Nein. Wunddesinfektionsmittel gehört nicht zur regulären Bestückung eines Betriebsverbandkastens nach DIN 13157 oder DIN 13169.
Wichtig: Feuchttücher zur Reinigung unverletzter Haut sind in der aktuellen DIN-Bestückung enthalten, aber das ist kein Wunddesinfektionsmittel!

Fazit

Ein Verbandkasten im Betrieb zu haben ist mehr als nur das Erfüllen einer gesetzliche Pflicht.
Wenn etwas passiert, muss er schnell erreichbar sein — und dann sollte man wissen, wo er ist, was drin ist und was man damit anfangen kann.

Das Gute: Es ist wirklich nicht kompliziert:

  • Geeignetes Erste-Hilfe-Material bereitstellen.
  • Die richtige Menge wählen.
  • Sinnvoll verteilen.
  • Zugänglich und gekennzeichnet aufbewahren.
  • Verbrauchtes und abgelaufenes Material ersetzen.
  • Und anhand der Gefährdungsbeurteilung prüfen, ob die Grundausstattung wirklich ausreicht.

Fertig.

Und wer beim Lesen dieses Artikels gerade innerlich nickt und denkt: „Unser Kasten hängt eigentlich auch ein bisschen … ungünstig.“ Jetzt wäre ein guter Moment, das zu ändern.


Fachliche Grundlage:


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